Hallo! Ich befinde mich seit 1 Woche im Mutterschutz. Leider konnte ich wie geplant meinen Resturlaub VOR der Schutzfrist krankheitsbedingt nicht nehmen und ich würde ihn gerne an die Schutzfrist anhängen und direkt daran in Elternzeit gehen. Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber mir dies gewähren oder kann er darauf bestehen, den Urlaub nach der Erziehungszeit zu nehmen? Vielen Dank im Voraus. LG Conny
Mitglied inaktiv - 01.03.2006, 17:57