Frage: Rechte bei Minijob

Hallo! Ich befinde mich seit 1 Woche im Mutterschutz. Leider konnte ich wie geplant meinen Resturlaub VOR der Schutzfrist krankheitsbedingt nicht nehmen und ich würde ihn gerne an die Schutzfrist anhängen und direkt daran in Elternzeit gehen. Nun meine Frage: Muss der Arbeitgeber mir dies gewähren oder kann er darauf bestehen, den Urlaub nach der Erziehungszeit zu nehmen? Vielen Dank im Voraus. LG Conny

Mitglied inaktiv - 01.03.2006, 17:57



Antwort auf: Rechte bei Minijob

Hallo, er kann es nur betriebsbedingt verweigern. Ich bin immer ein Freund von Urlaub zwischen Mutterschutz und EZ, da man dann nach der Geburt direkt noch länger Lohn erhält. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2006



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