Frage: Rechte bei Geburt

Hallo Frau Bader, ich weiß zwar nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin, aber ich stelle sie einfach mal. Ich würde gerne wissen, ob ich während der Geburt ein Recht darauf habe, über alle Eingriffe, speziell Dammschnitt, informiert zu werden (d.h. Information, das einer gemacht werden muß und warum) oder ob Ärztin/Hebamme dies aus Zeitgründen unterlassen dürfen (wobei in meinem Fall genügend Zeit gewesen wäre). Zweitens würde ich gerne wissen, ob sie meine Einwilligung einholen müssen oder den Eingriff auch gegen meinen Willen durchführen dürfen (z.B. wegen §34StGB), wenn sie eine Gefahr für das Kind befürchten. Hintergrund: vor der Geburt bat ich meine Hebamme, mich während der Geburt über alle Maßnahmen und Entscheidungen zu informieren. Außerdem wollte ich lieber einen Dammriss als einen -schnitt in Kauf nehmen, d.h. Dammschnitt nur im Notfall. Während der Geburt kam die Ärztin hinzu, der ich ebenfalls mitteilte, lieber einen Dammriss als -schnitt in Kauf nehmen zu wollen. Als die Herztöne des Kindes schlechter wurden, wies die Ärztin die Hebamme an, eine "Epi" (Dammschnitt) zu machen.Dies bekam ich mit, wußte jedoch nichts von den schlechten Herztönen. Daher verbot ich die Episiotomie. Auch mein Partner bat darum, dies nicht durchzuführen. Weder Ärztin noch Hebamme haben sich in irgendeiner Form geäußert, sondern einfach nur bei der nächsten Wehe geschnitten. Ich fühle mich nun total übergangen und in meinem Selbstbestimmungsrecht verletzt. Die Minuten bis zum Schnitt waren für mich ein Albtraum, an den ich auch heute noch oft zurückdenken muß. Hätten sie mich über die schlechte Situation des Kindes informiert, hätte ich dem Dammschhnitt zugestimmt und es wäre in Ordnung für mich gewesen. So aber wurde ich gegen meinen geäußerten Willen verletzt und mir war nicht klar, warum. Hinzufügen möchte ich, daß ich die schriftliche Einwilligungserklärung, die mir bei der Anmeldung im Krankenhaus überreicht wurde, nicht unterschrieben habe, da darin von einem vorherigen Aufklärungsgespräch die Rede war, das nich stattgefunden hat (ich dachte, das kommt dann noch in der Anfangsphase der Geburt). Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage, diese Sache beschäftigt mich sehr. Patti

Mitglied inaktiv - 17.07.2003, 22:56



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Ich versteh Dich jetzt nicht ganz. Warum lieber einen Riß als einen Schnitt? Bei meiner ersten Tochter bin ich gerissen und habe dadurchh zwei Narben die jetzt noch nach fast 17 Jahren z.B. bei Wetterwechsel schmerzen. Bei meinem zweiten und dritten Kind wurde dann jeweils ein Schnitt durchgeführt, den man ja ansich gar nicht spüren kann, da er bei einer Wehe gemacht wird.Es ist definitiv besser zu schneiden, da dies ja kontrolliert passiert und daher die Naht dann ordendlich gesetzt werden kann und diese dann auch in der Regel so verheilt das Du später gar nicht spürst, das jemals genäht wurden ist.

Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 07:09



Antwort auf: Rechte bei Geburt

*g* Also ich hab während der Ausbildung gelernt, daß in Wehen-liegende UNZURECHNUNGSFÄHIG sind ..... ... also im Prinzip KEINE Entscheidung treffen können! Aber bei dir war doch vorher alles geklärt... Vielleicht hat Frau Bader ne gute Antwort.. mara

Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 09:55



Antwort auf: Rechte bei Geburt

o.t.

Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 14:18



Antwort auf: Rechte bei Geburt

... sich in die Hände eines Arztes, bzw einer Hebamme zu geben, der man vertraut. Wenn sich kein Vertrauensverhältnis aufbauen lässt, dann muss man eine andere Entbindungsklinik suchen. cu

Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 14:42



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Hallo Levy, Dein Beitrag geht etwas an meinem eigentlichen Anliegen vorbei. Mir geht es darum, ob man ein Selbstbestimmungsrecht bei der Geburt hat (von dem bei der Geburtshilfe und auf den netten Infoabenden der Kliniken immer sehr viel geredet wird !) und ein Recht auf Information. Die Frage, ob man lieber Riss oder Schnitt hat, wäre ein Thema für andere Foren. Dort kannst Du dann auch nachlesen, welche Probleme Frauen mit den Folgen eines Schnitts haben.Außerdem verheilen laut meinen Infos Risse besser als Schnitte und verletzen weniger Nerven...aber egal, ich bin Laie auf diesem Gebiet und will daher nicht näher darauf eingehen. Ich habe mir jedenfalls meine Meinung während der Schwangerschaft gebildet und darüber mit der Hebamme gesprochen. Sie hat nichts dagegen gesagt, ebenso bzgl. meines Wunsches nach Information, und so habe ich ihr vertraut. Was sich nunmehr als Fehler herausgestellt hat. Deinen zweiten Beitrag mit dem Smilie verstehe ich nun wieder nichts so ganz: was genau findest Du lustig an so einer Situation?

Mitglied inaktiv - 18.07.2003, 23:49



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Hallo Mara, welche Ausbildung hast Du gemacht? Ärztin oder Hebamme? Mich würde interessieren, ob man Euch auch gesagt hat, auf welchen Gesetzen das basiert. Ich habe das Team St. Anna gefragt, ob eine Frau während der Geburt als nicht geschäftsfähig gilt, und Dr. Kniesburges denkt, daß Frauen unter der Geburt voll geschäftsfähig sind (er sagt allerdings auch dazu, daß diese Frage letzlich ein Jurist beantworten muß). Aber auch wenn frau nicht geschäftsfähig bzw. unzurechnungsfähig ist: mein Verlobter hatte eine Vollmacht (das wußte die Hebamme, sie hat uns ja den Tip gegeben) und er hat den Eingriff auch abgelehnt, und zwar direkt vor der Durchführung. Gruß Patti

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 00:02



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Ja, das stimmt. Ich werde das nächste Mal wohl in ein Geburtshaus gehen. Das ist ein Tip von einer Hebamme in einer Beratungsstelle, die ich hinterher aufgesucht habe. Sie sagte, in einem Geburtshaus gibts eine ganz andere Philosophie als in den Kliniken, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen würde mehr geachtet werden. Bei diesem Mal habe ich aber auch versucht, Vertrauen zu einer Hebamme zu bekommen. Ich habe das Modell einer Beleghebamme gewählt, d.h. man lernt eine freiberufliche Hebamme schon vor der Geburt bei Vorsorgeuntersuchungen kennen und sie begleitet einen bei der Geburt und im Wochenbett. Das kostet einen dann privat 255 Euro. Also, ich habe ihr vertraut. Ich hätte nicht gedacht, daß sie so handeln würde. Sie hat auch während der Geburt kaum mit mir geredet, und wenn dann hat sie mir Anweisungen gegeben. Dabei steht in medizinischen Fachbüchern, daß die persönliche Zuwendung zur Kreißenden ein wichtiger Bestandteil der Geburtshilfe ist (soll Verspannungen, Ängste usw. lindern und damit der Geburt zu einem besseren Verlauf verhelfen). Und ein guter Arzt/Ärztin, der erst während der Geburt erstmals in Erscheinung tritt, wird Vertrauen aufbauen, indem er soviel wie es eben in der Situation möglich ist erklärt, was warum getan wird. Meine Ärztin hat meist geschwiegen und wenn sie was gesagt hat, hat sie flapsige Bemerkungen gemacht. Und bei den Infoabenden lernt man ja nicht die gesamte Ärzteschaft kennen. Gruß Patti

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 00:27



Antwort auf: Rechte bei Geburt

> Dr. Kniesburges denkt, daß Frauen unter der Geburt voll geschäftsfähig sind (er sagt allerdings auch dazu, daß diese Frage letzlich ein Jurist beantworten muß). Das ist so nicht richtig. Die Frage, ob jemand geschäftsfähig ist oder nicht, kann NUR ein (Fach)arzt beantworten, niemals ein Jurist. Gruß, D.

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 01:18



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Die zweite Antwort war auf Mara bezogen. Ich verstehe trotz allem Dein Problem nicht an der Geschichte.Die Ärzte und Hebammen haben doch diesen Schnitt nicht gemacht um Dich zu ärgern oder Dich in Deinen Rechten zu beschneiden!!Wie viele Kinder hast Du um das Du so negativ auf schneiden reagierst? Und glaub mal,die Aussage, das ein Riß besser als ein Schnitt ist kommt bestimmt nicht von medizinisch geschultem Personal!!! Ich brauche auch sicher nicht darüber in einem Forum disskutieren.

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 09:05



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Ja sicher hast du als Patient ein Informationsrecht!!! Und es stimmt auch, dass du dich abgesichert hast, sowohl in vorherigen Gesprächen als auch mit der Vollmacht für deinen Mann. Ich hab ne Ausbildung zur Kinderkrankenschwester gemacht. Ich kuck nochmal in den Unterlagen nach ja ? Ich glaub, da gabs nen verweis auf was... WARUM es halt so ist.. mara

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 09:06



Antwort auf: Rechte bei Geburt

da muss ich dir widersprechen Levy... es gibt sehr wohl Kliniken wo die Frauen lieber nicht geschnitten werden, sondern man lässt reissen, weils NATÜRLICH ist. Aber das ist Ansichtssache und da red ich keinem rein. Auf jeden Fall ist das aber ein Punkt der auch früh genug angesprochen werden sollte , was bei patti ja geschah ... mara

Mitglied inaktiv - 19.07.2003, 09:08



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Wird die Geschäftsfähigkeit von Frauen während der Geburt dann nicht generell entschieden, sondern für jeden Einzelfall? Und trifft diese Entscheidung der geburtsbegleitende Arzt (woduch man dann wieder seiner Willkür ausgeliefert wäre) oder im nachhinein ein anderer? Und wie ist das bei einer Hausgeburt oder Geburt in einem Geburtshaus - trifft da die Hebamme die Entscheidung, ab wann sie die Frau für nicht mehr geschäftsfähig hält und daher deren Willensäußerungen nicht mehr zu beachten braucht? Wenn die Frage nicht generell geklärt ist, sondern immer im Einzelfall und immer von einem Arzt zu klären ist, dann wären die Hebammen ja außerhalb der Kliniken in einer sehr unsicheren Position. Und die werdende Mutter auch. Oder man muß immer einen Partner mit Vollmacht dabeihaben. Das Thema scheint langsam richtig kompliziert zu werden. Gruß Patti

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 07:37



Antwort auf: Rechte bei Geburt

In einer Notsituation wie zb schlechte Herztöne interessiert es nicht ob du einen Schnitt möchtest oder nicht. Es geht einfach darum, daß das Kind möglichst schnell geboren werden muss um keinen Sauerstoffmangel unter der Geburt zu erzeugen. Es wird auch nicht diskutiert, was man einem Schwerverletzten gibt und großartig diskutiert, sollte er bei Bewußtsein sein! Es werden medizinisch notwendige Maßnahmen durchgeführt, die man allerdings am Ende erklären sollte. Übrigens, Patti, hättest du ein Kind, was bei der Geburt geschädigt worden wäre,ist das sanfte und schöne etc auch nicht mehr wichtig. Ich glaube, dir geht es gar nicht um den Schnitt an sich, sondern um das Prinzip - sagst du deinem Automechaniker eigentlich wie er dein Auto reparieren soll!? Ich denke die Selbstbestimmung bei der Geburt weist Grenzen auf, spätestens wenn das Kind in Gefahr ist

Mitglied inaktiv - 21.07.2003, 18:47



Antwort auf: Rechte bei Geburt

patti hat doch deutlich geschrieben, dass sie dem schnitt selbstverständlich zugestimmt hätte, wäre sie über die schlechten herztöne informiert gewesen! diese information sollte man einer frau nicht unbedingt vorenthalten, oder etwa doch? der vergleich mit dem automechaniker gibt mir allerdings schon zu denken - hast du dein kind auf die welt gebracht oder dein arzt? und bist du ein auto? lg sandra

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 12:07



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Und wenn sie es ihr gesagt hätten,hätte sie sich aus lauter Angst ums Kind vielleicht total verkrampft und damit das Kind noch mehr gefährdet! In manchen Situationen bleibt einfach keine Zeit für Infos-da muß so schnell wie möglich gehandelt werden!

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 14:58



Antwort auf: Rechte bei Geburt

da bin ich anderer meinung. ich empfinde es als mein recht, dass ich während der geburt darüber informiert werde warum man an meinem körper einen dammschnitt vornimmt. dies ohne panik zu tun ist aufgabe von ärzten und hebammen, nicht das verschweigen der wahrheit. eine frau nicht zu informieren ist in meinen augen eine missachtung ihrer person. ich werde wirklich sauer, wenn frauen wie unmündige kleine kinder behandelt werden. lg sandra

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 16:09



Antwort auf: Rechte bei Geburt

das hat nichts mit Unmündigkeit zu tun,sondern mit schnellem Handeln, da bleibt nunmal keine Zeit für lange Erklärungen - statt zu erklären kann sofort gehANDELT WERDEN; FÜR DAS Kind sind dies kostbare sekunden! Die Erklärung warum und weshalb erfolgt nach der Geburt. Du kannst zB zehnmal unterschreiben, dass du keine Blutkonserven möchtest - im Notfall werden sie gegeben(ohne Aufklärung!), da der Arzt/Hebamme dazu verpflichtet sind alles erdenklich mögliche zu tun, dass Leben (mutter und Kind) gerettet wird! Sabine

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 20:07



Antwort auf: Rechte bei Geburt

hallo sabine, laut patti vergingen aber noch minuten bis zu dem schnitt - hätte es sich um sekunden gehandelt, keine frage! aber wenn du pattis erstes posting noch mal liest, hört es sich so an als wäre genug zeit für eine erklärung gewesen. lg sandra

Mitglied inaktiv - 22.07.2003, 20:39



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Also gerade die letzten Wehen kommen ja sehr schnell hintereinander da können es eigentlich keine MINUTEN gewesen sein!Außerdem mussten sich Arzt und Hebamme konzentrieren um die Wehe(und damit den richtigen Zeitpunkt) nicht zu verpassen!

Mitglied inaktiv - 23.07.2003, 12:12



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Sie kann das während der Geburt nicht beurteilen, ob genug Zeit gewesen wäre. Frau verliert jegliches Zeitgefühl! Außerdem schrieb sie, dass sie im Notfall mit einem Dammschnitt einverstanden wäre, was war dies denn, wenn kein Notfall?! Hier geht es um die Selbstverwirklichung der Frau(Patti) unter der Geburt, nicht aber des Kindes - schade, dass das Kind in keinster Weise erwähnt wurde! es dreht sich alles ausschließlich um die arme mutter, die jetzt einen nicht gewollten Schnitt hat zur schnellen Rettung ihres Kindes - unglaublich! Sabine

Mitglied inaktiv - 23.07.2003, 22:48



Antwort auf: Rechte bei Geburt

ich zitiere patti: "Als die Herztöne des Kindes schlechter wurden, wies die Ärztin die Hebamme an, eine "Epi" (Dammschnitt) zu machen.Dies bekam ich mit, wußte jedoch nichts von den schlechten Herztönen. Daher verbot ich die Episiotomie. Auch mein Partner bat darum, dies nicht durchzuführen. Weder Ärztin noch Hebamme haben sich in irgendeiner Form geäußert, sondern einfach nur bei der nächsten Wehe geschnitten." wenn sogar der partner noch zeit hat, sich einzuschalten ist es sicher möglich zu sagen, WARUM geschnitten wird. sie schreibt weiter, dass sie selbstverständlich zugestimmt hätte, wäre sie informiert worden. so wie du es beschreibst könnte man meinen, frauen mutierten während der geburt zu unzurechnungsfähigen wesen... dem ist meines erachtens nicht so, obwohl es von ärzten und hebammen ja manchmal gern so gesehen wird - ja keine kompetenzen auf seiten der mutter, wo bleibt denn dann der glaube an den tollen hr. doktor... lg sandra

Mitglied inaktiv - 24.07.2003, 11:21



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Ich glaube ihr versteht nicht worum es geht - es ist auch müßig sich über eine Situation zu unterhalten, bei der wir nicht beteiligt waren. Eins steht jedoch fest, der Partner hat überhaupt keine Entscheidungskraft über seine Frau, denn dann hieße es ja, sie wäre entmündigt! Und das gibt es schon seit langem nicht mehr. Es geht einfach nur darum, dass in einer Notsituation gehandelt und NICHT gefragt wird - es bedarf für einen Dammschnitt weder das Einverständnis der Frau noch des Partners!! Danach wurde Patti seitens von Hebamme und Ärztin alles erklärt, denn sonst hätte sie ja nicht gewusst, dass schlechte Herztöne waren und aufgrunddessen der Dammschnitt! Wo ist also das Problem? Ärztin und Hebamme haben Ihre Pflicht getan, der Mutter alles erklärt.... Ich verstehe deinen Kommentar mit den "tollen Drs" nicht - er erscheint mir sehr unpassend. Wenn etwas ist seid ihr alle froh, dass es sie gibt, auch du. lg sabine

Mitglied inaktiv - 24.07.2003, 14:42



Antwort auf: Rechte bei Geburt

hallo sabine, wenn in pattis situation soviel zeit war, dass ihr partner sogar noch wegen des dammschnitts anfangen konnte zu diskutieren, war vermutlich auch genug zeit, patti den grund zu erklären. das wollte ich mit obigem posting sagen. aber lassen wir es, führt zu nichts... lg sandra

Mitglied inaktiv - 24.07.2003, 20:21



Antwort auf: Rechte bei Geburt

so viel Zeit aus Sicht des Partners und aus der Sicht von Patti , nicht aber seitens Arzt und Hebamme - das ist der wesentliche unterschied. Der Partner ist auch nicht in der Lage die Situation medizinisch einzuschätzen - er ist Laie und sie auch! Sabine

Mitglied inaktiv - 24.07.2003, 23:16



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Ich muss mich als Partner und Zeuge der Situation hier nun leider auch noch einmal mitmischen. Der wesentliche Punkt, um den es hier geht und den auch Sabine immer noch nicht gesehen hat ist folgender: Ist eine Gebährende im Krankenhaus nur ein unmündiges Stück Fleisch, das alles ungefragt ertragen muss, oder gibt es tatsächlich auch für Gebährende unter der Geburt noch sowas wie Menschenrechte? Patti war und ist es wichtig, informiert zu werden über den zustand von Ihrem Baby und Ihr selbst. Den eigenen Zustand kann Sie ja fast noch am besten beurteilen und der Zustand des Babies unter der Geburt wird i.d.R. vom CTG abgelesen. Ja, ich bin medizinischer Laie und wir sind bewusst in eine Klinik gefahren gerade wegen der medizinischen Sicherheit. Aber wieso habe ich dann die schlechten Herztöne als Erster auf dem CTG gesehen und nicht die Ärztin/Hebamme? Beim Einblick in die Patientenakte haben wir dann auf dem CTG-Streifen gesehen, dass die schlechten Herztöne insgesamt 10 Minuten vor der Geburt anfingen. Wieso hatten Patti und ich noch genug Zeit darum zu bitten, den Dammschnitt möglichst zu vermeiden, die Hebamme aber keinen Ton dazu gesagt und nur abgewunken? Wieso hat sich die Ärztin noch die Zeit genommen, mit einer Glockengeburt zu drohen (obwohl die gar nicht notwendig war, wie Sie nachher zugab. War nur zur "Motivation"!), aber in den mehreren Minuten bis zum Schnitt nicht ein Ton zur Situation des Kindes und Begründung des Dammschnitts verloren? Warum musste das gegen den Willen der Gebährenden geschehen? Und selbst wenn Sabine meint, alle Gebährenden seien unter der Geburt unzurechnungsfähig, warum wird nicht der Partner informiert, der über eine PATIENTENVOLLMACHT für genau diesen Fall verfügt und ebenfalls um eine Vermeidung des Dammschnitts gebeten hat? Zeit war nun wirklich für ein paar erklärende Sätze genug da. Und stellt Euch bitte nicht die kompetente Ärztin vor, sondern die Notbesetzung in Form einer Assistenzärztin Sonntag Nachts... Es gibt halt Frauen, die möchten nicht die Kontrolle über Ihr Kind und sich abgeben - noch dazu ungefragt. Andere Frauen hingegen geben gerne Ihr Schicksal in die Hände der Halbgötter in Weiß. Bei Patti gab es da nur einen sehr wesentlichen Unterschied: Sie wurde nicht informiert. Bitte entschuldigt das folgende krasse Beispiel, aber es erscheint mir angesichts Sabine's Postings nötig: Der Unterschied zwischen gutem Sex und einer Vergewaltigung ist der, dass die Frau beim Sex respektiert wird, gefragt wird und einwilligt. Bei einer Vergewaltigung fleht Sie darum, dass es nicht passiert. Bedenkt, was ein solches Gefühl des "ausgeliefert sein" an Belastungen mit sich bringt, und Ihr könnt in etwa ahnen, wie viel "Schaden" eine solche Situation verursachen kann - und wie lächerlich einfach es für die Geburtshelfer gewesen wäre, das durch ein paar kurze Sätze zu vermeiden. Daher nun die Frage (leider immer noch durch den Urlaub der Moderatorin rechtlich ungeklärt): Welche Rechte hat Frau bei der Geburt?

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 00:40



Antwort auf: Rechte bei Geburt

So und jetzt muß ich mal was sagen: Diesen Vergleich - Geburt und Vergewaltigung - es ist das Übelste was ich je gehört habe. Ich wünsche Deiner Freundin und auch Dir das sie niemals in die Situation kommt, sich mit einer Vergewaltigung auseinander setzen zu müssen!!!Was wißt Ihr denn, wie sich eine Frau fühlt, die vergewaltigt wurden ist??? Aber große Sprüche klopfen!

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 10:35



Antwort auf: Rechte bei Geburt

danke dass du dich noch zu wort gemeldet hast um hier ein bisschen aufzuklären. ich kann wirklich sehr gut nachvollziehen, wie belastend dieses ausgeliefert sein für euch war, sich dann auch noch ständig dafür rechtfertigen zu müssen warum man überhaupt die frechheit besitzt, über seinen körper und potenzielle verstümmelungen daran SELBST bestimmen zu wollen macht es wahrscheinlich nicht besser :c( ich wünsche euch, dass ihr vielleicht bei einem zweiten kind eine schöne, selbstbestimmte geburt habt... lg sandra p.s.: levy: es ist durchaus vergleichbar, glaub mir. :c(

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 11:38



Antwort auf: Rechte bei Geburt

o.T.

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 14:21



Antwort auf: Rechte bei Geburt

x

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 16:41



Antwort auf: Rechte bei Geburt

...

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 16:49



Antwort auf: Rechte bei Geburt

hab die diskussion verfolgt und muss sagen ich finde es auch ungeheuerlich eine geburt mit einer vergewaltigung zu "vergleichen" Unglaublich, wirklich. Während einer geburt hat man kein zeitgefühl und auch der mit anwesende partner hat das nicht (vielleicht besser als die gebärende mutter aber auch nicht so wie sonst unter normalen umständen) ich finde schon wenn genug zeit ist im kreißsaal dann können einen die ärzte informieren aber wer von den entbinden frauen im Kh kann als laie sagen ob genug zeit gewesen zeit wäre. glaube keiner! LG

Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 17:05



Antwort auf: Rechte bei Geburt

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Mitglied inaktiv - 25.07.2003, 17:08



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Du behauptest mit großer Bestimmtheit, dass nicht diskutiert wird, dass es nicht interessiert, ob ich einen Schnitt will oder nicht - woher nimmst Du die Sicherheit für diese Behauptungen? Hast Du dazu Literatur, weißt Du etwas über die zugrundeliegenden Gesetze ? Wenn ja, dann nenne sie mir bitte. Das ist ja gerade das, was mich interessiert. Nicht Meinungen, sondern rechtliche Grundlagen. Du denkst, daß das Selbstbestimmungsrecht bei der Geburt Grenzen aufweist - weißt Du es auch ? Rechtliche Grundlagen bekannt? Den Vergleich mit der Autoreparatur finde ich unpassend: wenn bei einer Reparatur was nicht so gmeacht wird, wie ich es haben will, kann ich nachbessern lassen oder mir einen neuen Wagen kaufen. Ein neues Kind oder einen neuen Körper kann ich mir nicht kaufen.

Mitglied inaktiv - 28.07.2003, 22:08



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob für Erklärungen genug Zeit war. Daher schildere ich mal ein paar mehr Details: Wie Peter schon geschrieben hat, war er es, der die schlechten Herztöne entdeckte.Er sah den Wert 79 auf dem CTG. Dieser Wert trat ca. 5 Minuten nach erstmaligem Absacken der Herztöne auf, insgesamt waren die Herztöne 10 Minuten lang schlecht bis zur Geburt des Kindes. Peter sagte also zur Ärztin, das das CTG wohl gerade die Herztöne der Mutter aufzeichnen würde, da der Wert so niedrig ist (wir hatten das bei einer Vorsorgeuntersuchung beim FA schon gehabt). Daraufhin sagte die Ärztin "Nein, das sind die Herztöne des Kindes" und Ärztin und Hebamme wurden geschäftig. Peter sollte von der linken auf die rechte Seite des Bettes gehen, die Ärztin trat an seine Stelle links von mir. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Ärztin mir sagen können, daß die Herztöne des Kindes schlecht seien und daher ein Dammschnitt nötig wird, wenn ich das Kind nicht in den nächsten Minuten zur Welt bringe. Denn gewartet wurde dann noch eine Weile, bis die Ärztin sagte "Wir können nicht länger warten " (das hörte ich, konnte damit jedoch nichts anfangen). Sie gab der Hebamme die Anweisung zur Epi und ich sagte "Keine Epi" (ich dachte, dass sie mir eine längere Geburt ersparen wollten, ich aber wollte und konnte noch länger durchhalten). Die Hebamme ging zur anderen Seite des Raumes, um die Schere dort zu holen. Sie ging normalen Schrittes, nicht eilig. Währenddessen saß die Ärztin schweigend neben mir - WARUM ? Sie hätte mir spätestens da kurz sagen können "Patti, wir müssen doch schneiden, weil die Herztöne vom Kind schlecht sind." Als die Hebamme zurückkam, sagte Peter "Nein, bitte nicht!". Die Hebamme machte eine beschwichtigende Geste und wandte sich dann mir zu. Sie traf die Vorbereitung für den Schnitt (Finger zwischen Köpchen und Dammhaut schieben, um das Köpchen vor der Schere zu schützen) und wartete dann auf die Wehe. Dann dauerte es noch eine Weile, bis es losging. Die ganze Zeit schwieg die Ärztin ! WARUM ? Schneiden und Vorbereiten muß nur eine, die andere kann reden !! Zwischen erkennen der schlechten Herztöne und Schnitt vergingen ca 5 Minuten, das weist die CTG-Uhr einwandfrei aus, unabhängig vom Zeitgefühl von Peter oder mir !! Das das Kind so selten bzw. nur indirekt erwähnt wird, hat nichts mit der Priorität seiner Interessen für uns zu tun. Das Kind mit allen seinen Interessen, vor allem der Gesundheit, stand für Peter und mich immer an erster Stelle !! Zum Zeitpunkt, als ich die Epi verbot, wußte ich nur nicht, dass sie bedroht war. Die Frage, ob eine Frau einen Dammschnitt vermeiden will oder nicht, hat nichts mit Selbstverwirklichung zu tun. In der medizinischen Dissertation "Ist die drohende Dammruptur eine Indikation zur Episiotomie?" von Michael Merkle (edoc.ub.uni-muenchen.de) steht auf S.56: "Setzt man die Episiotomie im Verletzungsgrad mit einem DR II gleich, so fügt man der Frau eine Verletzung zu. Ein Dammriss wird damit nicht verhindert. Dies hat Einfluß auf die Schmerzen, das Wohlbefinden und die Schmerzmedikation." Mit meiner Entscheidung, einen Dammschnitt nach Möglichkeit zu vermeiden, wollte ich mich also nicht selbst verwirklichen, sondern eine Verletzung vermeiden, um mich so im Wochenbett besser um mein Kind kümmern zu können und auch für mich mehr Wohlbefinden zu erlangen. Denn es ist meine Überzeugung, daß nur eine einigermaßen glückliche Mutter auch eine gute Mutter für ihr Kind ist. Je weniger Verletzung und Schmerz, umso besser letztlich auch für das Kind. Wenn es aber für das Kind wichtig ist, daß ein Schnitt gemacht wird, dann sollte er selbstverständlich auch gemacht werden. Ich hoffe, Sabine, daß auch Dir nun die Setzung der Prioritäten klar geworden ist.

Mitglied inaktiv - 28.07.2003, 23:40



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Peter hatte eine Vollmacht über mich, daher durfte er im Falle meiner Nicht-Geschäftsfähigkeit entscheiden. Deine Schlußfolgerung, daß mir Ärztin und Hebamme alles erklärt hätten, weil ich ja von den schlechten Herztönen weiß, ist falsch. Peter hat mir davon berichtet, die Hebamme erst mehrere Tage später. Die Hebamme ist ihrer Pflicht viel zu spät nachgekommen. Die Ärztin hat mir nach der Geburt irgendwas erklärt, aber ich weiß nicht mehr was, da ich traumatisiert war. Nach dem Schnitt und der Geburt war mir alles egal und ich habe nicht mehr viel mitbekommen, da ich bis ins tiefste schockiert war. Ich wollte nur noch, daß die Ärztin möglichst schnell geht.

Mitglied inaktiv - 28.07.2003, 23:50



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Dieser Vergleich kam ursprünglich von 2 Hebammen. Einige Wochen nach der Geburt, als mir klar wurde, dass ich das Erlebnis alleine mit Peter nicht verarbeiten kann, habe ich eine Beratungsstelle aufgesucht. Dort sprach ich mit einer Hebamme, die eine psychologische Zusatzausbildung hat. Ich schilderte ihr das Ereignis und meine Gefühle dabei, und sie sagte spontan, ohne das ich auch nur ansatzweise etwas in der Richtung gesagt hätte, dasss das ja wie bei einer Vergewaltigung gewesen sei. Wieder einige Wochen später hatte ich eine andere Hebamme zur Stillberatung zuhause, der ich auch das Ereignis schilderte, ohne von einer Vergwaltigung zu reden. Sie machte ebenfalls den Vergleich mit einer Vergewaltigung. Und ich finde auch daß mein Erlebnis BESTIMMTE MERKMALE einer Vergewaltigung hatte: ich lag nackt und wehrlos da und wurde gegen meinen Willen im Intimbereich verletzt. Ich sagte, dass ich den Eingriff nicht wolle, aber niemand kümmerte sich darum, sie haben es einfach getan. Ohne Kommentar, ohne Erklärung (die kam erst hinterher). Mir wurde noch in der Situation klar, dass andere über meinen Körper bestimmten und mit ihm machten, was sie für richtig hielten. Es gibt aber einen großen Unterschied zur Vergewaltigung: sie haben den Eingriff nicht zu ihrem Vergnügen getan, wie es bei einem Vergewaltiger der Fall ist, sondern zum Besten des Kindes. Allerdings waren sie auch sicher nicht gerade traurig darüber dass ein Dammschnitt eine Geburt um ca 20-30 Minuten verkürzt.... Übrigens: beide Hebammen sagten außerdem, dass sie bei Geburten die Frauen immer über die Eingriffe informiert haben. Wenn auch vielleicht nur kurz.

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 00:14



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Aus Sorge um eine mögliche Panik bei mir haben sie die Erklärung jedenfalls nicht weggelassen. Als die Ärztin nämlich die Epi anordnete, sagte sie zusätzlich noch, das sie die Saugglocke holen würde, wenn das Kind bei der nächsten Wehe nicht kommen würde. Das hat mich schon in Panik versetzt, da ich wußte, dass eine Saugglocke auch Komplikationen beim Kind hervorrufen kann und bei mir dann ein grosser Dammschnitt fällig ist. Als ich dann besonders stark presste, sagte die Ärztin zur hebamme: "Na bitte, mit ein bisschen Drohen gehts doch!" Diese flapsige Bemerkung hätte sie sich sparen können. Die Information mit der Saugglocke war aber richtig, sie entsprach meinem Wunsch nach Information. Und die dadurch ausgelöste Panik war gut, um noch mehr Kräfte zu mobilisieren und das Kind dann herauszubekommen, soweit also OK (wenn auch nicht angenehm - aber eine Geburt ist halt auch nicht angenehm).

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 00:24



Antwort auf: Rechte bei Geburt

danke für Deine mitfühlenden Worte und die guten Wünsche für die nächste Geburt. Damit liegst Du genau richtig, wir wollen gerne noch ein zweites Kind haben, wenn wir über die Ereignisse einigermaßen hinweg sind. Deswegen ist es für uns auch so wichtig, die Rechte zu kennen - dann können wir besser entscheiden, ob und wo (Klinik, Geburtshaus, zuhause) eine selbstbestimmte Geburt möglich ist. Ich hoffe, Dir sind solche schlimmen Erfahrungen erspart geblieben und Du hattest schöne Geburten (oder wirst noch schöne Geburten haben). Viele Grüße Patti und Peter

Mitglied inaktiv - 29.07.2003, 00:53



Antwort auf: Rechte bei Geburt

Hallo Patti, es tut mir echt leid das Du diesen( für mich simplen)Schnitt so schlecht verkraftet hast.Es stimmt schon, man kann nicht immer nur von sich selbst ausgehen. Ich habe fünf Kidis und dreimal mußte ich das Ganze auch über mich ergehen lassen, wobei mich der Schnitt nicht belastet hat sondern eher das dazu gehörende nähen hinterher.Aber wenn ich ganz ehrlich bin,ich kann Dir nicht mal genau sagen, ob ich darüber informiert wurde oder nicht. Ich glaube das war auch bei mir nicht der Fall. Aber wenn Du noch ein Baby bekommen willst, dann mach Dir keine Panik deswegen. Bei meinen letzten Beiden war kein Schnitt notwendig.Das gleiche wünsche ich Dir auch. Zu dem Vergleich kann ich nur eines sagen: Menschen, die soetwas nicht erlebt haben(setze ich mal voraus) und hier meine ich die beiden Hebammen sollten mit solchen Äußerungen vorsichtig sein.Vor Jahren ist mir das das Ganze passiert und ich habe in meinem ganzen Leben nichts vergleichbar Schreckliches erlebt. So, aber letzlich ist damit Deine Frage immer noch nicht beantwortet.Bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader. Wünsche Dir alles Gute.

Mitglied inaktiv - 30.07.2003, 08:32



Antwort auf: Rechte bei Geburt

.....wie man überhaupt über eine derartige Frage diskutieren kann. Sei froh, daß Dein Kind gesund zur Welt gekommen ist. Was würdest Du tun, hättest Du keinen Dammschnitt bekommen und Dein Kind wäre dadurch nicht gesund zur Welt gekommen, nur weil Du mit den Ärzten oder Hebammen noch wegen einem Schnitt rumdiskutieren mußt. Du hast lange vor einer Geburt Zeit Dich zu informieren und Dir Erklärungen einzuholen. Auch kannst Du vorher die Krankenhäuser abklappern und mit den Hebammen genügend Gespräche führen. Es wird immer zum Wohl beider Teile, also Gebährender und Kind entschieden. Es ist ja wohl keiner daran interessiert unbedingt Deinen Damm zu durchschneiden, also wirklich!!! Ich finde Du gehörst zu den Leuten, die es negativ für die zukünftigen werdenden Mütter beeinflussen, daß die Hebammen und Ärzte wirklich alles mögliche versuchen um allem gerecht zu werden. Als nächstes zettelst Du wohl einen Rechtsstreit wegen Deines Dammschnittes an. Ist doch wahr *kopfschüttel*. Ich bin wirklich fassungslos. Solltest Du nicht Deine Zeit sinnvoller mit Deiner Familie verbringen, als über hätte, wäre, würde, sollte zu diskutieren? Nur zur Info, ich habe vor der Geburt der Hebamme und der Ärztin mitgeteilt, daß ich keinen Dammschnitt möchte und auch keinen bekommen, aber das hatte ich dem guten Geburtsverlauf zu verdanken. Und hätte ich jetzt einen Dammschnitt, dann wars eben so vorbestimmt.... Denk nochmal über Dein Problem, wenn es denn wirklich ein ist, gründlich nach. Wir leben in Deutschland und nicht in Timbuktu, solltest Du es vergessen haben. Daniela

Mitglied inaktiv - 30.07.2003, 10:39



Antwort auf: Rechte bei Geburt

..so wie ich es verstanden habe wärest du mit dem schnitt einverstanden gewesen, wenner für dein kind notwendig gewesen wäre. ich lese jetzt heraus dass dies der fall war aufgrund der schlechten herztöne. also wo ist jetzt der unterschied? es wäre ok gewesen, hätten sie es dir vorher gesagt, weil es notwendig war zu schneiden. so war es notwenidg zu schneiden und sie haben es getan ohne es dir zu sagen. ich verstehs nicht...im endeffekt hätten sie geschnitten, egal was du gesagt hättest...ZUM WOHLE DEINES KINDES! was hast du jetzt für ein problem damit, dass sie es dir nicht gesagt haben? zumal dein partner ja ganz offensichtlich mitbekommen hat, das die herztöne schlechter wurden. da hätte er ja von sich aus sagen können: los, tut was, meinem kind geht es nicht gut! weißt du patti, ich gebe dir ja recht, eine frau sollte auch und gerade unter der geburt respektiert werden. eine vergewaltigung ist damit allerdings absolut nicht zu vergleichen, das ist geschmacklos. wenn der notarzt dir um dein leben zu retten einen arm amputiert kannst du ihm hinterher auch nicht vorwerfen, dich nicht gefragt zu haben. wenn man sich in eine klinik begibt muß einem klar sein, dass die eigenen interessen immer den medizinisch absolut erforderlichen nachstehen (müssen). sonst bekomme dein kind daheim, da passiert dir das nicht. und das mußt du gewußt haben bevor du in eine klinik zur entbindung gehst. so wie es aussieht hat die ärztin ja bis zum letzten moment gewartet (10 min schlechte herztöne!) bis sie geschnitten hat. das kam dir ja entgegen. oft wird das zu schnell gemacht. ob sie es dir gesagt hätten oder nicht- sei froh, so ein gesundes kind geboren zu haben. und ich denke aus eigener erfahrung war es gut, dass sie es nicht extra gesagt hat. mir haben sie gesagt das die herztöne schlechter werden, ich bekam panik und mein kreislauf sackte ab, was die ganze situation noch schlimmer machte, für alle beteiligten. und das mit der ankündigung der saugglocke: nur ein laie bekommt panik, wenn er das hört. daher vergleiche es bitte nicht. risiken gibt es immer, aber vergleichsweise ist es doch wesentlich schlimmer wenn die herztöne eines kindes unter der geburt schlecht werden als das es mit saugglocke geboren wird. zerbirch dir den kopf lieber darum, was du getan hättest hätten beide deinen wunsch gegen einen epi ernst genommen und dein kind hätte schäden davongetragen. ob sie es gesagt haben oder nicht- sie haben letztenendes doch in eurem interesse gehandelt und euer kind gesund zur welt kommen lassen. daher ist dein problem absolut unverständlich. weißt du, meine tochter ist sieben monate alt und ich würde nur zu gerne jedes leiden auf mich nehmen, um es ihr zu erspren. ich würde für mein kind sterben. ich würde immer alles tun, damit es ihm gut geht. ich sage nicht, dass du es nicht auch so tun würdest. aber im endeffekt kannst du froh sein. zumal ein dammschnitt eine lapalie ist. aber wahrscheinlich wäre dir ein kaiserschnitt lieber gewesen, woll? ich denke dein eigentliches problem ist dass du das prinzip nicht begreifen möchtest. aus jahrelanger erfahrung werden die ärtin und die hebamme so gehandelt haben, wie sie es für richtig hielten. und das sicher nicht, um dich zu ärgern oder deine rechte zu verletzen. denk mal drüber nach anstatt dich lächerlich zu rechtefrtigen. ist nicht böse gemeint. lg marika mit svea (*12.12.2002)

Mitglied inaktiv - 02.08.2003, 11:36



Antwort auf: Rechte bei Geburt

wenn ich das nun wieder lese, wird mir langsam immer trauriger klar, woher es kommt, dass sich ärzte und hebammen manchmal gern für götter halten, die ja schliesslich nur im interesse des kindes handeln - sie werden von müttern dazu gemacht... was hat da das bisschen frau, das ja nur zum pressen und maul halten dabei ist, schon zu wollen? information über ihr kind und über eingriffe an ihrem körper? welch eine anmassung... *ironieoff* lg sandra

Mitglied inaktiv - 02.08.2003, 14:35



Antwort auf: Rechte bei Geburt

.....grundsätzlich finde ich die Frage auch interessant, ob man unter der Geburt einen Anspruch auf Information und Entscheidungsgewalt hat - ich kann nur vermuten, dass es dazu nur die Antwort "kommt darauf an" gibt - also nix konkretes. Ich bin aber sehr irritiert, dass ein Schnitt - auch wenn er gegen den Willen gemacht wurde (bei mir übrigens auch in einer anthroposophischen Klinik, aber ich hatte trotzdem volles Vertrauen in die Hebammen und die Schwester) - solch ein Trauma hervorrufen soll. Ich denke auch mit Unbehagen an den Schnitt (bei der zweiten Geburt in der gleichen Klinik haben sie "reißen" lassen), aber das eigentliche Geburtserlebnis war doch so überwältigend, dass ich mir einfach nicht vorstellen kann, dass man davon traumatisiert wird (eher mein Mann hat ein Trauma, weil er zugeguckt hat). Nach der Geburt ist doch wirklich nur noch 7. Himmel. Selbst das langwierige Nähen (der hat daraus eine Doktorarbeit gemacht) konnte mich kaum irritieren. Also ich finde es auch schäbig, dass die nix gesagt haben, aber deswegen das ganze Geburtserlebnis in Frage zu stellen - also nein, diese Zeit würde ich eher in mein Kind investieren wollen.

Mitglied inaktiv - 02.08.2003, 23:08



Antwort auf: Rechte bei Geburt

...ist doch ganz einfach. wenn man sich in die hände der ärzte begibt muß man damit rechnen, das diese wenn not am mann ist nach ihrem ermessen handeln. und ich finde, in deinem fall haben sie es ganz richtig gemacht. ich finde es albern jetzt auf die ärztin zu schimpfen. du hättest sie ja direkt darauf ansprechen können. dann hätte sie dir sicherlich ihren standpunkt erklären können.

Mitglied inaktiv - 06.08.2003, 10:39



Antwort auf: Rechte bei Geburt

huhu patti, interessante frage. nein, eine antwort weiß ich leider auch nicht. ich kann dir aber nur empfehlen, dich bei einer eventuellen zweiten schwangerschaft mal intensiver mit hausgeburten auseinanderzusetzen. unter gewissen bedingungen sind die genauso sicher wie im kh. aber da bist wirklich du diejenige die entscheidet und die über alles aufgeklärt wird. zumindest in meiner erfahrung. bei kind nummer eins im krankenhaus ist zwar nix wirklich schlimmes passiert. aber ich hab es auch gehaßt, daß dinge getan wurden, denen ich nicht zugestimmt habe (mit der begründung, dass es zu lange dauert, nur im nachhinein und mit der erfahrung der zweiten geburt frag ich mich: für wen eigentlich?) oder ich einfach nicht gefragt wurde (pudendusblock - war total unnötig). die zweite geburt dagegen war zu hause einfach nur gut. und es gab so viele parallelen zur ersten, nur daß eben andere entscheidungen getroffen wurden. und auch dem kind ging es in der preßphase besser. es war übrigens in den monaten nach der geburt auch deutlich ausgegelichener. nein, ich will dich nicht überreden. aber es schadet ganz sicher nicht, sich mal mit einigen hebammen zu treffen und sich darüber zu informieren. übrigens find ich das: sei doch froh, daß dein kind gesund ist wirklich daneben. das kind wär ganz genauso gesund wenn man kurz gesagt hätte: tut uns leid, wir müssen schneiden die herztöne sind schlecht. und ob etwas traumatisch ist oder nicht kommt doch ganz auf die situation und die frau drauf an. für mich war der wehentropf traumatisch, anderen ist es vollkommen egal wenn man ihnen die zweite braunüle in den handrücken jagt, für mich war es horror. liebe grüße susanne

Mitglied inaktiv - 09.08.2003, 00:16



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