Rechte Des Exfreundes in bezug auf unseresm Sohn!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechte Des Exfreundes in bezug auf unseresm Sohn!

Liebe Nicol, ich will das Sorgerecht allein behalten. Welche rechte hat er dann?

Mitglied inaktiv - 09.09.2001, 20:23



Antwort auf: Rechte Des Exfreundes in bezug auf unseresm Sohn!

Liebe Alexandra, Das Sorgerercht hat die nichteheliche Mutter alleine. Wenn Sie das Sorgerecht teilen wollen, können Sie die Sorge mit dem KV teilen, selbst wenn Sie nicht mit ihm zusammen wohnen. Es muss eine öff. beurkundete Sorgerechtserklärung beim Notar oder zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die gemeinsame Sorge bleibt bestehen wie bei geschiedenen Ehegatten, es sei denn, ein Partner stellt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden muss (z.B. Schule, Ausbildung, Religion, Vermögensverwaltung, Namensfragen). Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Kleidungskauf, Besuch bei Verwandten) trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält. Bei einem gemeinsamen Sorgerrecht ist es möglich, eine Sorgerechtsvereinbarung (Bei JA oder Anwalt) zu treffen. Da werden für alle bindende Leitlinien (z.B. Aufenthalt, Umgangsrechte, Pflichten bei der Versorgung, Unterhalt) aufgestellt. Wenn Sie das Sorgerecht alleine ausüben, hat er nur ein Besuchsrecht/ Umgangsrecht und muss Unterhalt zahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2001



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