Hallo Frau Bader. Aktuell bin ich noch für diesen Monat als 450 Euro Kraft tätig und ab 01.11 in einer Teilzeitbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Nun ist mein Kind das erstemal krank, sodass ich wohl die letzten beiden Tage meiner 450 Euro Stelle einen Kinderkrankenschein bekomme. Da ich zwar familienversichert bin, aber ja aufgrund des 450 Euro Job nicht in die Krankenkasse einzahlen, steht mir ja keine Lohnfortzahlung von der KK zu. Jetzt habe ich aber gelesen, dass wenn es nicht ecpliziet im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, mir als 450 Euro Kraft 5 Tage für die Betreuung meines kranken Kindes zustehen, die der Arbeitgeber zu 100% vergüten muss. Ist das richtig so ? Über eine Antwort freue ch mich.
von Mädchenmama1.0 am 29.10.2019, 06:01