Hallo
Mein Arbeitgeber hat es abgelehnt mich (nach der Elternzeit) teilzeit einzustellen - das konnte er auch, da ich im Schichtdienst tätig bin. Aber wie sieht es mit den Arbeitzeiten aus? Kann ich (falls ich Vollzeit zurückkehre) auf feste Arbeitszeiten drängen (z.B. 3mal Frühdienst 2mal Spätdienst die Woche)? Oder habe ich gar keine Rechte?
Danke für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 14:30
Antwort auf:
Recht auf feste Arbeitszeiten?
hllo,
der Ag muss ihnen nur einen Arbeitsplatz nach den alen Bdigungen zur Verfügung stellen.
Antwort also: nein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2007
Antwort auf:
Recht auf feste Arbeitszeiten?
der AG muß dir nur einen Arbeitsplatz (mit dem Vertrag von vor EZ und Arbeitszeiten von vor EZ) geben...
Wenn Du allerdings wegen Kindesbetreung dieser Tätigkeit nicht mehr nachgehen kannst, mußt Du kündigen.
Das ist ja auch das übel bei Teilzeit...man hat zwar ein Anrecht drauf, aber die "Arbeitszeiten" kann der AG selber bestimmen naja mehr oder weniger.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 31.07.2007, 16:54