Hallo,
leider bekomme ich wie so viele Eltern nicht rechtzeitig einen Kitaplatz für mein Kind. Aufgrund des Rechtsanspruches kann ich ja nun aber den Verdienstausfall geltend machen. Wie verhält es sich aber wenn ich nebenbei noch ein Gewerbe (Kleinunternehmer) betreibe? Kann ich trotzdem den Verdienstausfall von meiner eigentlich regulären Arbeitsstelle geltend machen oder zählt dann plötzlich das Gewerbe allein als ausreichend?
Danke
von
Jana1987
am 25.02.2019, 14:08
Antwort auf:
Recht auf Verdienstausfall trotz Gewerbe?
Hallo,
Voraussetzung für einen Verdienstausfall ist erst mal, dass sie die Gemeinde schriftlich auffordern und eine Frist setzen, die angemessen ist. In diesem Schreiben würdig ausführen, welchen Tätigkeiten sie nachgehen und was andere Ausfall in Betracht kommt. Im Regelfall wird die Gemeinde dann einen Platz zur Verfügung stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Recht auf Verdienstausfall trotz Gewerbe?
Erst mal musst du dein Recht auf einen Kita-Platz durchsetzen, in dem du der Stadt/Gemeinde ankündigst, ansonsten auf Verdienstausfall zu klagen.
Im Zweifelsfall würde natürlich deine nicht antretbare Festanstellung mit als Grundlage des Streitwertes gelten.
Aber wie gesagt: du musst erst mal der Stadt mitteilen, dass du ohne Kita-Platz deinen Job verlierst und eben deinen Rechtsanspruch geltend machen.
von
cube
am 26.02.2019, 14:51