Hallo Frau Bader, nach einer Fruchtwasseruntersuchung wurde ich krank geschrieben. Im Anschluß daran schloss sich mein Jahresurlaub an, wo wir ins Ausland geflogen sind. Ich hatte mir aber vorher die Erlaubnis meiner Ärztin eingeholt. Nach meinem Urlaub schrieb sich mich wegen einer Muttermundschwäche krank. Danach erteilte sie mir deswegen bis zum Ende der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Mein Chef ist nun der Meinung, wer in den Urlaub fahren kann, kann auch arbeiten und will mir meinen Resturlaub von 13 Tagen nicht mehr gewähren. Kann ich trotzdem drauf bestehen? Mfg Peti
Mitglied inaktiv - 30.03.2003, 14:09