Frage: Recht auf Urlaub

Hallo Frau Bader, nach einer Fruchtwasseruntersuchung wurde ich krank geschrieben. Im Anschluß daran schloss sich mein Jahresurlaub an, wo wir ins Ausland geflogen sind. Ich hatte mir aber vorher die Erlaubnis meiner Ärztin eingeholt. Nach meinem Urlaub schrieb sich mich wegen einer Muttermundschwäche krank. Danach erteilte sie mir deswegen bis zum Ende der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Mein Chef ist nun der Meinung, wer in den Urlaub fahren kann, kann auch arbeiten und will mir meinen Resturlaub von 13 Tagen nicht mehr gewähren. Kann ich trotzdem drauf bestehen? Mfg Peti

Mitglied inaktiv - 30.03.2003, 14:09



Antwort auf: Recht auf Urlaub

Hallo, unglückliche Situation. Wenn er es betrieblich begründen kann, schon. Es ist natürlich auch nicht wirklich gut gelaufen. ... Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.03.2003



Antwort auf: Recht auf Urlaub

Selbst wenn er Dir rechtlich nicht an den Karren fahren kann: irgendwie kann ich deinen Arbeitgeber schon verstehen. Klingt halt nach "geschickt eingefädelt" von Dir....

Mitglied inaktiv - 31.03.2003, 14:27



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