Frage: Recht auf Teilzeittätigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei kleine KInder 3,5 Jahre und 1,5 Jahre alt und bei beiden habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Zwischen dem ersten und zweiten Kind habe ich bereits in Teilzeit 1 Jahr während der Elternzeit gearbeitet. (15 Std pro Woche). Jetzt meine Frage: Habe ich einen Anspruch nach dem Ende der Elternzeit auf diese Teilzeittätigkeit oder nur auf eine Vollzeittätigkeit, der ich vor der ersten Geburt nachging? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Caroline

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 14:58



Antwort auf: Recht auf Teilzeittätigkeit

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) -bei Ihnen wohl kaum möglich, da Sie ja schon TZ gearbeitet haben - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2010



Antwort auf: Recht auf Teilzeittätigkeit

Du hast, sofern betrieblich möglich, ein Recht auf Teilzeit. So wie Du schreibst ist es ja auch möglich , denn Du hast so ja schon gearbeitet :-)

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 15:03



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