Frage: Recht auf Teilzeitarbeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe endlich nach 12 Monaten Wartezeit einen KiTa-Platz für meine 21 Monate alte Tochter bekommen, leider am anderen Ende der Stadt. Das heißt für mich, 1,5 h Fahrzeit (2x hin, 2x zurück) mit dem Auto, wenn ich nicht zur Hauptverkehrszeit fahre bzw. 4 h mit der Straßenbahn. Mein Arbeitsvertrag geht über 42 h. Mein Kind hat eine ausgeprägte Milcheiweißallergie (Gefahr schon bei Hautkontakt mit Milch) und ich muss alles selbst kochen/backen etc. und in die Kita mitgeben. Nun schaffe ich es alleinerziehend beim besten Willen nicht, die 9 h am Tag zu arbeiten, rechtzeitig an der KiTa zu sein und dann noch mit der völlig übermüdeten und gereizten Kleinen einzukaufen, kochen, backen etc. geschweige denn, einen schönes Leben zu haben. Es ist nur Stress. Mein Chef weigert sich, mich auf 75% Arbeitszeit runterzustufen. Er meint, wenn er überhaupt jemanden fände, der es auch wollen würde, gingen nur 50%. Mit 50% kann ich aber die 600 € Kita- und Kitafahrtkosten nicht stemmen. Habe ich eine Chance, etwas zu erreichen? Leider oder zum Glück, möchte in meiner Abteilung niemand arbeiten, sodass mein Drittmittelvertrag verlängert werden soll. Allerdings wird mir damit gedroht, dass es nicht so sein wird, sollte ich die 42 h nicht leisten können. Wenn ich die Fahrtkosten zur Kita nicht stemmen kann, würde ich keine Kinderbetreuung haben und 'nur' ALG II bekommen, oder? Würde ich nicht verlängert werden und ALG I beantragen müssen, würde mir dann die Fahrtkosten zur Kita gestellt werden, ggf. mit Straßenbahn? Leider gibt es in dem Fachbereich keine 2. Arbeitsstelle in dieser Stadt, sodass wir umziehen müssten. Das würde sicher etwas dauern. Momentan könnte die Oma die Kleine für einen Zeitraum von 4 h betreuen, wie sie es in den letzten Monaten tat. Würde das für ALG I ausreichen? Ich frage so frech, weil ich für den Kitaweg ein Auto kaufen musste und ungern alles wieder verkaufen würde, was mir noch schlechtere Chancen auf eine neue Stelle gibt. Die 12 Monate Wartezeit auf die Kita haben unseren Finanzen auch nicht gut getan. Danke

von Äpfelchen am 03.10.2017, 14:53



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Hallo, der AG bietet ja TZ an - vllt müssen Sie aufstockendes H IV beantragen. Oder eben einen Job in der Nähe des KiGas suchen. Oder versuchen, den KiGa zuwechseln Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2017



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Dass es in der ganzen Stadt keine andere Arbeitsstelle für dich gibt halte ich für nicht zutreffend. Dann müsstest du ggf. was weniger Spezialisiertes arbeiten. Aber erst einmal wäre es ja gut, wenn du deine Stelle behalten könntest. Das mit den 75% kenne ich...die habe ich auch nicht genehmigt bekommen, aus dem gleichen Grund. Denn die übrigen 25 hätte niemand genommen. Evtl. könntest du nach 85 % fragen - der Rest würde dann frei bleiben und du würdest vermutlich ähnlich viel schaffen wie in Vollzeit (denn die Produktivität lässt eh nach im Laufe des Tages). Wenn deine Mama 4 Stunden am Tag aufpassen kann, könnte sie denn die Kleine nicht von der Kita abholen, mit ihr zu euch nach Hause fahren und da schon mal was kochen? Klar, das ist viel verlangt, aber es geht ja um deinen Job und alleinerziehend mit Kleinkind findest du nicht so einfach was Neues. Was halt auch sehr ungünstig ist, sind die langen Fahrzeiten zur Kita - evtl. bei der Stadt Druck machen und auf deine Situation hinweisen? Ich denke du musst da mehr auf den Putz hauen, 12 Monate auf den Platz zu warten war der falsche Ansatz. Was ist mit dem Vater? Er ist unterhaltspflichtig, normalerweise auch teilweise dir gegenüber, solange eure Tochter noch so klein ist.

von Tina_33 am 03.10.2017, 15:32



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Hallo, das ist leider nicht so einfach: Ich habe nicht 12 Monate gewartet, sondern großes Glück gehabt. Hier suchen über 300 Familien einen Krippenplatz. Mit der Milcheiweißallergie lehnt uns eh jeder ab, das könne man bei einem Betreuungsschlüssel von fast 7:1 nicht leisten. Deshalb jetzt der Platz in einer integrativen Kita. Ich kann einfach nur froh sein, dass es klappte. Der Vater verdient kein Geld, die 150 € Unterhaltsvorschuss sind wesentlich besser als nichts, aber auch nur 1/4 von dem, was ich für die Kita brauche. Na ja, ich bin studiert und würde sehr ungern etwas Ungelerntes tun. Ehrlich gesagt, würde dann ALG II mehr sein als halbtags Gehalt. Die Richtung massiv wechseln, würde 1/3 Gehalt weniger sein und ich wäre wieder Anfänger, die man erfahrungsgemäß erst recht nicht in Teilzeit arbeiten lässt. Das würde ich natürlich versuchen, wäre aber keine Dauerlösung. Die letzten 11 Jahre sollen nicht weggeworfen sein. Meine Mutter wird nicht täglich durch die Stadt fahren. Einen Teil des Kochens übernimmt sie, was hoffentlich so bleiben wird. Dennoch ist es einfach purer Stress, die Püppi so lange wegzugeben, dann noch die Autofahrt. Es ist überhaupt nicht mehr schön. Ich dachte, man hätte ein Recht auf Teilzeitarbeit.

von Äpfelchen am 03.10.2017, 22:01



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Wieviele Mitarbeiter hat dein AG?

von malini am 03.10.2017, 22:18



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

jeder AG kann natürlich betriebliche oder organisatorische Gründe geltend machen, auf Grund derer er nicht zustimmt. Dein AG lehnt auch nicht ab, er macht nur eben vermutlich genau diese Gründe geltend, um TZ mit 50% anzubieten. Damit hat er seine Pflicht erfüllt. Dass du dieses Angebot nicht annehmen kannst oder willst, ist dann nicht mehr sein Problem. Dein AG droht dir aus seiner Sicht auch nicht auch nicht - er stellt lediglich fest, dass du entweder sein TZ-Angebot annehmen kannst oder er sich auf den aktuellen Vertrag berufen wird. Kannst du den nicht erfüllen, musst du kündigen. Bei Oma-Betreuung würdest du vom ALG 1 eben auch nur anteilig etwas bekommen - du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht in VZ zur Verfügung. LG

von cube am 04.10.2017, 09:22



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Hallo, Danke für eure Antworten. Das heißt, ich müsste den Kitaplatz kündigen, weil ich ihn nicht bezahlen kann und würde dann aber deshalb kein ALG I bekommen. Oh man. Er droht mir, da er mir gar nicht die 50% anbietet, sondern gleich sagt, dass er jemand anderen suchen wird. Ich hoffe, er wird offiziell 50% sagen, aber da er den Drittmittelvertrag nur auslaufen lassen muss... Wir haben am Anfang darüber gesprochen, weil laut Ausschreibung eine Teilzeitarbeit möglich war. Dann wurde ich auf eine Drittmittelstelle gesetzt, die nur über 42 h die Woche geht. Es hieß dann die oder gar nichts. Hab mich schön verarschen lassen. Es gibt noch eine andere Angestellte, die auch 2 h abgeben will. Somit wären für meinen Chef wieder 50% frei, was genau aufs Gleiche hinaus liefe. Aber er weigert sich. Es ist eine Uni mit über 2000 Angestellten in der Fakultät, insgesamt sind in der Abteilung ca. 40 Leute, davon 10 auf meiner Ebene. Liebe Grüße

von Äpfelchen am 04.10.2017, 16:43



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

... dann wende dich an den Personalrat, an die Gleichstellungsbeauftragte der Uni, etc pp. An so einer Einrichtung sollte es nicht daran scheitern, dass man Familie und Beruf nicht unter einen Hut bekommt. Hat die Uni übrigens denn keine eigene Kinderbetreuungseinrichtung?? Dann könntest du das Kind mit zur Arbeit nehmen, dort betreuen lassen und wieder mit nach Hause nehmen, wo die Oma für euch kocht.

Mitglied inaktiv - 04.10.2017, 21:22



Antwort auf: Recht auf Teilzeitarbeit

Danke, dann frage ich da als nächstes nach. Es schon unangenehm, solche Wege zu beschreiten, aber wesentlich unangenehmer, arbeitslos zu sein. Es gibt eine Uni-eigene Kita, sogar extra für die Fakultät. Sie quelle über mit Kindern und ich solle dort nie wieder vorbeischauen. Chef und Dekan haben dort auch ihr Glück für mich, sogar auch für eine Professorin versucht. Letzten Endes bringe viele von uns die Kinder immer mal mit zur Arbeit, aber da wir mit Chemikalien arbeiten und die Kinder allein im Büro bleiben, fällt das für mich aus, da sie einfach noch zu klein dafür ist. Tagesmuttis haben sie wegen der Allergie abgelehnt. Wir sind schon nicht einfach. Leider.

von Äpfelchen am 04.10.2017, 22:15



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