Frage: Recht auf Teilzeit?

Liebe Frau Bader, im Sept. 01 wurde mein Sohn geboren, ich hörte nicht zu arbeiten auf, sondern fing nach dem Mutterschutz in Teilzeit wieder an (unter 30 Stunden). der Vertrag ist bis Ende August diesen Jahres befristet. Nun möchte mein Chef, dass ich, wenn der Kleine 2 Jahre ist, wieder 40 STUnden komplett vor Ort arbeite. Ich habe aber erstens keine komplette Betreuung für 40 Stunden für das Kind, zweitens hab ich das Kind nicht bekommen, um es dann komplett abzuschieben, und drittens ist mir das zu stressig, voll arbeiten mit Kleinkind und Familie. Kann mein Chef mich zwingen, wenn der befristete Teilzeitvertrag nach 2 Jahren endet, wieder komplett zu arbeiten? Ich dachte, es gäbe ein Recht auf Teilzeit? Was kann ich tun? Herzlichen Dank für Ihren Rat und herzliche Grüße von Renate

Mitglied inaktiv - 17.02.2003, 22:21



Antwort auf: Recht auf Teilzeit?

Hallo, wenn Sie drei Jahre EU beantragt haben, kann er Sie nicht zwingen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2003



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