Hallo Frau Bader,
Erste Frage: Ich habe bis Oktober 2008 Elternzeit angemeldet. Habe ich das Recht, ab November 2008 nur noch in Teilzeit zu arbeiten? Als ich 2002 aufgehört habe, hatte ich eine Vollzeitstelle. Die Firma hat über 100 Mitarbeiter. Zweite Frage: Die schlechte Auftragslage der Firma läßt befürchten, daß der Standort an dem ich bis 2002 gearbeitet habe, bis 2008 evtl. dicht gemacht wird. Verliere ich damit automatisch meinen Arbeitsplatz? Müssen die mich kündigen? Die Firma hat ihren Stammsitz in Bayern- bleibe ich damit weiter im Unternehmen angestellt solange ich keine Kündigung erhalte? Vielen Dank schon mal für ihren kompetenten Rat!
Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 21:16
Antwort auf:
Recht auf Teilzeit nach Elternzeit?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Wenn die Firma schließt u Sie nicht mit umziehen können, haben Sie nur einen Anspruch auf Abfindung, wenn es vertraglich/ tarifrechtlich vorgesehen ist.
Gruß,
NB
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005