Recht auf Teilzeit - Anrechnung Arbeitnehmer

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Teilzeit - Anrechnung Arbeitnehmer

Hallo, möchte nach Ende meiner Elternzeit gern Teilzeit arbeiten. Arbeite in einer Kanzlei in Chemnitz, deren Hauptsitz in Düsseldorf ist. Weiß, dass u. a. mehr als 15 AN beschäftigt sein müssen, damit überhaupt ein Anspruch besteht. Meine Frage: Wie berechne ich die Zahl der Arbeitnehmer? Darf ich nur den Standort Chemnitz berücksichtigen, dort aber dann sämtliche Arbeitnehmer (also sowohl angestellte RAe als auch RA-Fachangestellte etc.)? Partner zählen nicht als AN, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Mami-Madlen

Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 15:01



Antwort auf: Recht auf Teilzeit - Anrechnung Arbeitnehmer

Hallo, ob nur die am Standort zählen, kann man so einfach nicht sagen, dass hängt von der Gesellschaftsform ab. Vor Ort zählen alle mit einem Arbeitsvertrag, also nicht die PArtner. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2006



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