Hallo, möchte nach Ende meiner Elternzeit gern Teilzeit arbeiten. Arbeite in einer Kanzlei in Chemnitz, deren Hauptsitz in Düsseldorf ist. Weiß, dass u. a. mehr als 15 AN beschäftigt sein müssen, damit überhaupt ein Anspruch besteht. Meine Frage: Wie berechne ich die Zahl der Arbeitnehmer? Darf ich nur den Standort Chemnitz berücksichtigen, dort aber dann sämtliche Arbeitnehmer (also sowohl angestellte RAe als auch RA-Fachangestellte etc.)? Partner zählen nicht als AN, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Mami-Madlen
Mitglied inaktiv - 27.04.2006, 15:01