Hallo Frau Bader
ich wohne in Thüringen und im April kommt mein/unser Wurm auf die Welt.
Ich möchte zwar gern 2 Jahre Elternzeit machen, jedoch das Kind mit etwa 1 Jahr für halbtags in die Krippe geben.
Geht das, hab ich ein Recht darauf oder muss ich einen Arbeitsplatz haben?
Vielen Dank und Viele Grüße
von
lev13
am 10.01.2013, 11:17
Antwort auf:
Recht auf Krippenplatz
Hallo,
ab Sommer 2013 besteht ein Anspruch für Kinder ab einem Jahr
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2013
Antwort auf:
Recht auf Krippenplatz
Wenn du die Krippe privat bezahlst, dann kannst du das machen wann du willst. Wenn du öffentliche Mittel bzw. einen subventionierten Platz haben willst, kommt das auf die jeweiligen kommunalen Bestimmungen an.
von
Pamo
am 10.01.2013, 11:19
Antwort auf:
Recht auf Krippenplatz
Jo, wenn ein Platz frei ist und Du den selbst bezahlst , dann kannst Du Glück haben.
Oder Elterninitiative, Spielgruppe etc.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2013, 14:11