Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte in den Beiträgen die hier bisher veröffentlich wurden keinen passenden Vergleich zu einer Thematik finden, wegen derer ich Sie gerne um rechtliche Auskunft ersuchen möchte, vielleicht können Sie mir helfen. Ich, der Vater von 2 Kindern (4/1) wohne in Betzenstein in Bayern. Die Mutter meiner Kinder wohnt mit den Kindern in Frankfurt. Die Kinder gehen dort bisher in den Kindergarten/Krabbelstube. Die Mutter arbeitet freiberuflich im Außendienst. Sie ist auf den Standort Frankfurt beruflich angewiesen wegen der geografischen Lage zu ihren Einsatzgebieten, die sie von dort aus sehr schnell erreichen kann. Wir würden gerne zusammenziehen bei mir in Betzenstein als gemeinsamen Lebensmittelpunkt. Dann würde sie sich beim Finanzamt in Betzenstein anmelden. Sie könnte die Wohnung in Frankfurt beibehalten als beruflich notwendiger Zweitwohnsitz und ihn während der Woche nutzen. Frage: -Dürfen unsere Kinder in diesem Fall weiterhin in Frankfurt in die Kita/Krabbelstube gehen und später auch dort in die Schule während der Woche, zumindest so lange, wie der Zweitwohnsitz Frankfurt beruflich noch gehalten werden muss? -Wie sieht es in vorangegangenen Fällen bezüglich der möglichen Absprache zwischen den kommunalen Kostenträgern der Kitas aus? Wurden erfahrungsgemäß hier überhaupt schon Ansprüche von Kitakosten vom Erstwohnsitzanspruch an den Zweitwohnsitz überwiesen und hat das erfahrungsgemäß schon geklappt? Ich bedanke mich für Ihre Bemühung. Mit besten Grüßen
von Alioscha am 01.10.2018, 14:52