Recht auf Bezahlung eines nicht angetretenen Nachtdienstes wg. Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Bezahlung eines nicht angetretenen Nachtdienstes wg. Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in meinem Nebenjob auf 450€-Basis im Bereitschaftsdienst. Am 08.08. habe ich meinem AG eine Bescheinigung über Mutterschaft zukommen lassen, der Eingang wurde mir am selben Tag bestätigt. Daraufhin wurde ich für den Folgemonat September nicht im Dienstplan berücksichtigt. Einen Nachtdienst im August, für den ich bereits im Dienstplan eingetragen war, sowie zwei Stunden, die nach 20Uhr lagen, durfte ich nun aufgrund der Schwangerschaft nicht antreten. Ein BV lag zu diesem Zeitpunkt aber offiziell noch nicht vor. Dieses hat der Betriebsarzt mir erst vor wenigen Tagen ausgestellt. In der Regel ist es so, dass nicht angetretene Dienste wegen AU ausbezahlt werden, wie steht es rechtlich mit Diensten die wg. des Mutterschutzgesetzes nicht angetreten werden konnten? Vielen Dank für Ihre Antwort, es ist leider ein recht komplizierter Fall. Juhles

von Juhles am 24.09.2018, 21:29



Antwort auf: Recht auf Bezahlung eines nicht angetretenen Nachtdienstes wg. Schwangerschaft

Hallo, sie dürfen nach 20:00 Uhr nicht arbeiten, deshalb fällt auch die Zeit, die sie nicht eingesetzt werden konnten, ins Beschäftigungsverbot. Sie bekommen in diesem den gleichen Lohn, wie ohne. Zulagen müssen aber versteuert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2018



Antwort auf: Recht auf Bezahlung eines nicht angetretenen Nachtdienstes wg. Schwangerschaft

Eigentlich ist das nicht so schwer. Aufgrund des MuSchG darfst du nicht nach 20 Uhr/22 Uhr arbeiten, dies sollte jedoch keine finanzielle Nachteile zur Folge haben. Du erhältst den Lohn, den du die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft bei gleichem Arbeitsvertrag (Minijob) verdient hast. Da sind die Nachtzuschläge im Mutterschutzlohn mit drin, werden allerdings jetzt versteuert.

Mitglied inaktiv - 24.09.2018, 22:05



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