Frage: Recht auf Arbeitszeugnis ????

Hallo, ich hätte hier mal ein Problem: Ich habe vor meinen ersten Kind 3 Monate als MTA (Röntgen)in einer Uniklinik gearbeitet (Sept. bis Dez. 1999), leider bin ich schon 1 Monaten nach Arbeitsantritt schwanger geworden. Darauf hin wurde mir mit der Begründung gekündigt, durch einen bei der Einstellungsuntersuchung festgestellten Wirbelsäulenschaden sei ich nur eingeschränkt arbeitsfähig (merkwürdiger Weise war nach der Untersuchung von nicht arbeitsfähig keine Rede, dass kam erst nachdem ich meine Schwangerschaft bekannt gab).... Na ja ,ich habe damals vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung geklagt und leider verloren :-( Dummerweise habe ich damals versäumt mich um das Arbeitszeugnis zu kümmern (auf dass ich doch wohl auch bei so kurzer Tätigkeit Anspruch habe, oder?), welches mir vorenthalten wurde und ich zu der Zeit zuviel andere Dinge um die Ohren hatte(ich lag mit vorzeitigen Wehen im Krankenhaus, verlor meine Wohnung ,weil kein Geld mehr und Arbeitsamt wollte während laufendem Verfahren nicht zahlen ,also einfach eine Menge anderer Ärger noch) . Alles ganz blöd gelaufen, kann ich denn das Zeugnis jetzt noch verlangen?? habe ich nach so kurzer Tätigkeit überhaupt einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?? UND macht es überhaupt Sinn ?? wenn die die nämlich ins Zeugnis schreiben,ich wurde gekündigt, weil ich nur einschränkt arbeitsfähig bin (konkret ich dürfte nicht mehr als 5 kg heben), kriege ich doch nie mehr eine Stelle als MTA-Radiologie (Gerade im Röntgen muß man doch körperlich voll belastbar sein, Patienten heben usw.)..... Nachdenklich Liebe Grüße Yvonne

Mitglied inaktiv - 18.01.2004, 14:37



Antwort auf: Recht auf Arbeitszeugnis ????

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und stellen Sie eine allgemeine Frage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2004



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