Recht a/Kopie des Einkommenssteuerbesch. vom EX w/Kindesunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht a/Kopie des Einkommenssteuerbesch. vom EX w/Kindesunterhalt

Liebe Frau Bader, bin seit 30.12. mit meinem neuen Partner verheiratet. Aus erster Ehe habe ich einen siebenjähringen Sohn für den mein Ex-Mann jetzt umger. DM 600 Unterhalt bezahlt. Er weigert sich aber offensichtlich meinem Wunsch nachzukommen, mir eine Kopie seines EKSteuerbescheides zur Verfügung zu stellen. Ich habe ein berechtigtes Interesse daran, sein tatsächliches EInkommen ermitteln zu können, da durch die vielen Vergünstigungen, Tantiemen und Geschäftswagen der Fa. Daimler Chrysler Bank sein tatsächliches EK p.a. höher ist, als er bereit ist zuzugeben. Was kann ich tun? Muß ich erst wieder zum RA und dann die Kosten tragen? Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße Huffine

Mitglied inaktiv - 07.07.2002, 18:42



Antwort auf: Recht a/Kopie des Einkommenssteuerbesch. vom EX w/Kindesunterhalt

Liebe Huffine, wenn Sie der Meinung sind, dass sich etwas wesentlich in seinem Gehalt geändert hat, haben Sie einen Anspruch. Sonst nur alle 2 Jahre. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002



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