Hallo, inwieweit bin ich meinem Exehemann gegenüber verpflichtet Rechenschaft über den Verbleib des von ihm bezahlten Kindesunterhalt bzw für was ich den Kindesunterhalt für meine 12jährige Tochter ausgegeben habe, abzulegen?
(geschieden seit 8 Jahren) Inwieweit kann er es einklagen?
Mitglied inaktiv - 30.12.2011, 21:13
Antwort auf:
Rechenschaft über Verbleib Kindesunterhalt
Hallo, gar nicht.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2012
Antwort auf:
Rechenschaft über Verbleib Kindesunterhalt
Gar nicht, da lacht sich jeder Richter schlapp.
Aber nutze doch die Chance und schreibe mal alles auf !
Anteilig Miete , Strom, Nahrung,Kleidung,Betreuung,Taschengeld,Schulsachen,Pflegeprodukte,Medikamente,Hobbys,Spritkosten für sie, und so weiter .....
Und dann kann er mal schauen was er noch mehr bezahlen kann damit es gerecht ist.
Mitglied inaktiv - 30.12.2011, 21:31