Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Eine Nachfrage habe ich jedoch noch. Wir planen, in diesem Sommer zu heiraten. Was passiert nun, wenn wir unser Kind JETZT in die Familienversicherung der GKV des Vaters aufnehmen? Muss es dann nach unserer Hochzeit wieder zurückwechseln oder kann es dann da bleiben?
Nochmals vielen Dank im Vorraus.
Franziska
von
Franziska81
am 15.02.2013, 14:01
Antwort auf:
Re: Kann unser in die Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden?
Hallo,
bitte die komplette Frage nochmal neu stellen, mir fehlen die Hintergrund-Infos der ersten Frage.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2013
Antwort auf:
Re: Kann unser in die Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden?
Er kann dann nicht in der GKV familienversichert bleiben. Daher gleich (keine Risikopruefung bis 2 manchmal 3 Monate nach der Geburt) in die PKV. Dies gilt bis max. gleichwertigem Versicherungsschutz wie der PKV Elternteil.
von
Lina_100
am 15.02.2013, 18:57