Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich habe nur noch eine Nachfrage dazu.
zu 1.) "gesetzl. Vorgesehen ist das nicht", heißt das, dass der Vater nicht darauf bestehen kann weiterhin bei den Treffen mit der Oma dabei zu sein? (er möchte das, weil er berechtigte Gründe hat, dass die Oma gegen seine Erziehungsanforderungen agiert).
Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 12:33
Antwort auf:
Re: Frage (Nachtrag)
Hallo,
wenn Gefährdung des Kindeswohl droht. Ich meine, es müssengeleiche Regeln für alle gelten. Der vater soll dabei sein, umgekehrt aber die mutter nicht. Das kann nicht fair sein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2010
Antwort auf:
Re: Frage (Nachtrag)
... haben folgenden Text dazu im Internet gesehen:
Erziehungsrecht der Eltern hat Vorrang
".... selbst wenn Großeltern ihre Enkel sehen dürfen, müssen sie akzeptieren, dass die Eltern dabei sind, wenn sie es wünschen. Oma und Opa haben kein Recht darauf, die Enkel allein bei sich zu haben. Sie müssen den Eltern, auch wenn es Spannungen gibt, die Möglichkeit geben, bei diesen Besuchen dabei zu sein."
Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 12:36