Liebe Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Bedeutet das auch, dass ich - wenn ich z.B. vom 18.04.-18.05. kein Elterngeld beziehe, dass ich auch nur in genau diesem Zeitraum arbeiten darf? Ich würde das jetzt so verstehen. Wenn ich dann zwei Zahlungen über die reguläre Monatsabrechnung des Lohnbüros erhalte (je eine für die Arbeit im April und im Mai jeweils am Ende des betreffenden Monats) wäre das ja dann ok... oder? Liebe Grüße Susanne
von SunnySue78 am 07.01.2019, 19:54