Hallo Frau Bader, ich habe zum 01.01. eine neue Stelle und muss während der Arbeitszeit stetig Handschuhe tragen. Der Arbeitsvertrag ist vom AG und mir unterzeichnet worden. Darin steht jedoch, dass die vorgesehene Tauglichkeitsuntersuchung positiv verlaufen muss, damit ich meine neue Stelle antreten kann. Die Untersuchungen verliefen sehr gut, alles bestanden mit Ausnahme meiner Hautprobleme an den Händen. Der Betriebsarzt meinte, ich solle mich im Februar ´12 erneut bei ihm vorstellen, wenn meine rissigen trocknen Hände (eben durch die kalte Jahreszeit begünstigt) dann nicht wie zarte Babyhaut aussähen, würde ich in der Probezeit wieder gekündigt werden... 1. frage ich mich, ob nur wegen meiner Hände mir die Stelle verweigert werden kann (dass eine Kündigung in der Probezeit ohne Grund erfolgen kann, ist mir klar) und 2. frage ich mich, ob man verlangen kann, dass man mit Mitte 30 noch zarte junge Babyhaut an den Händen trägt? Natürlich kann sich ein AG sein Personal aussuchen, aber dass das so extrem ist, wagte ich echt nicht zu glauben... Danke für Ihre Meinung/Rat! LG
von Clivi8 am 05.12.2011, 20:00