Neulich war hier Herbstfest vom Kindergarten veranstaltet und im Außengelände des Kindergartens wurden Tische und Bänke aufgestellt und für die Erzieherinnen völlig selbstverständlich wurde auf jeden Tisch ein Aschenbecher mit hin dekoriert! Auf den Fest rauchte dann auch Eltern, Erzieher usw. Da die Tische auch direkt vor den Türen standen, konnte man auch nicht mit Kindern auf Klo gehen ohne durch Raucher zu müssen, Rauch zog bis in Klos auch rein. Geschweige sich draußen an die Tische setzen um zu essen und trinken. Draußen stand auf der Erde zudem noch ein Eimer als Rauchereimer markiert war und alles auf dem eingezäunten Kiga-geläde wo eben die Kinder spielen. Aschbecher immer in Reichweite für Kinder! Seh ich das zu eng, oder sehen sie und der Gesetzgeber ebenso das dies nicht sein darf? Ich persönlich lesen aus dem Nichtraucherschutzgesetz für Hessen (ist ein städtischer Kindergarten in Hessen) heraus das seit Anfang2007 in Kindertagesstätten und auf deren Gelände nicht geraucht werden darf. Ist dies so richtig und gilt dies grundsätzlich und ausnahmslos? Wie geht man dagegen nun richtig vor? Befürchte die Kindergartenleitung wird sich da taub und stur stellen, eben so ein Handeln des Trägers(der Stadt) verbleibt. Ich würde mich sehr freuen wenn sie mir da nun weiterhelfen könnten, damit nun in Zukunft dort die Kinder im Kindergarten auf deren Veranstaltungen geschützen werden vor den Gefahren des Rauchens. Mit freundlichen Grüßen Bianca Nielebock
Mitglied inaktiv - 06.11.2009, 11:00