Frage: Ratet man dies, einem Mandanten ?

Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe getrennt von dem Vater meiner Kinder, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun gab und gibt es immer wieder Streitigkeiten, weshalb ich dem Jugendamt bescheid gab und um ein gemeinsames Gespräch bat, der Sachbearbeiter schrieb den Vater auch an, jedoch reagierte dieser nicht. Der Mitarbeiterin von der Psychologischen Beratungsstelle (was eine Auflage vom Gericht war) antwortete er auch nicht. Nun geht mein Sohn seid längerem zu einem Kinderpsychologen, dies weis der Vater, der Behandelnde Arzt wollte jeweils ein Einzelgespräch mit den Elternteilen, er hat dem Vater 7 mal angerufen um einen Termin auszumachen, worauf er auch nicht reagierte. Ich habe heute, den Vater drauf angesprochen, daraufhin meinte er, er hätte einfach zu viel um die Ohren und der Arzt hätte ihm wenn überhaupt nur 1 mal angerufen, zu der Beratungsstelle geht er nicht. Dies sei alles mit seinem Anwalt abgesprochen. Rät ein Anwalt, seinem Mandanten wirklich, sich bei solchen Sachen einfach nicht zu melden, obwohl es dabei um das Wohl seiner Kinder geht ? Liebe grüße und vielen Dank im voraus.

von JungeMamix3 am 17.07.2017, 19:59



Antwort auf: Ratet man dies, einem Mandanten ?

Hallo, das ist eine Schutzbehauptung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2017



Antwort auf: Ratet man dies, einem Mandanten ?

Ich lehn' mich mal ganz weit aus dem Fenster und sage: Ihr Ex hat überhaupt keinen Anwalt und schlichtweg keinen Bock. Leider ist das hier, meiner Meinung nach, das falsche Forum für Ihre Frage.

von Kristiiin am 18.07.2017, 13:24



Antwort auf: Ratet man dies, einem Mandanten ?

Doch er hat ganz sicher einen Anwalt, dass weis ich.

von JungeMamix3 am 18.07.2017, 14:18