Frage: RAT?

Hallo ich 31 Jahre mit unerfüllten Kinderwunschseit Okt. 2010 bin seit Okt 2011 in Kinderwunschbehandlung mit. Hatte Febr. 2011eine Bauchspiegelung, sept. 2011 erneut eine und Jan 2012 auch eine da immerwieder Zysten an den Eierstöcken sich bildeten die nur operativ zu beseitigen waren. von Feb-April bekam ich eine hormontherapie zur behandlung von Endometiose ( Grund der Kinderlosigkeit ) diese schlug gut an. Im Mai 2012 wurde die 1. IVF in Abstimmung mit meinem Chef durchgeführt. Dieser schlug fehl und nun soll im Juli der 2. Versuch gemacht werden. Ärtzin sagt aufgrund meiner Vorgeschichte sollte ich den 2. Versuch sofort machen und nicht warten da nun endlich mal ruhe im körper ist und keine Zysten momentan sind. was im November ist kann sie mir nicht sagen aber es kann dann auch sein das die Mühe di wir bisher gemacht haben dann für die katz war und ich wieder bei Null anfang und die letzten 1-1,5 jahre umsonst waren. Es folgte ein Gespräch mit meinem Chef und einem Protokoll das er sofort und augenblicklich unterschrieben haben wollte. Chef: Mitarbeiter Protokoll """Herr Chef informierte Frau Angestellte darüber das die angekündigte Krankmeldung im August für die Firma zu großen Personalproblemen führen wird da der angekündigte Zeitraum sowohl die Urlaub wie das Saisongeschäft betrifft. Die Mitarbeiterin wird gebeten ihre angekündigte krankmeldung auf den zeitraum november zu verlegen. Frau Angestellte teilte uns heute mit das die angekündigte Krankmeldung nach Rücksprache mit ihrer Ärtzin nich zu verschieben ist. Dieses Protokoll wird ausgefüllt und gilt als verbindlich. """" --- ich bin seit 2009 unbefristet angestellt hier ---- Meine Frage: - kann dieses Protokoll gegen mich gewendet werden??? - was ist wenn Kündigung folgt, bekomm ich auf grund dieses Protokolls eine Sperre vom Arbeitsamt beim ALG 1? - wenn Kündigung wie verhält sich das mit Elterngeld-berechnung in Arbeitslosigkeit? - ist dieses Protokoll rechtens? SOS bitte helfen sie mir! Danke

von Lilly_80 am 04.07.2012, 17:06



Antwort auf: RAT?

Hallo, bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: RAT?

Das ist eine angekündigte krankheit die zur fristlosen Kündigung führen kann. Ich wäre da sehr vorsichtig.

von arlett1978 am 04.07.2012, 17:34



Antwort auf: RAT?

sowas würde ich aus oben genanntem grund nicht unterschreiben,zumal man sowas sicher nicht mit dem ag absprechen muss,wenn du eine krankmeldung bekommst dann nicht ohne grund und den grund muss ein ag nicht wissen!!!

von CKEL0410 am 04.07.2012, 20:56



Antwort auf: RAT?

Hallo, ich hätte dem AG das alles gar nicht erzählt, es geht Ihn nichts an. Ich hätte dann nur den Krankenschein abgegeben, ohne Angabe meiner Erkrankung. Gruss Borghagen

von Borghagen am 05.07.2012, 09:29