Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin (leider) noch verheiratet da sich die Scheidung länger als geplant hinzieht. Mein Lebensgefährte und ich werden in ein paar Wochen Eltern. Mein Lebensgefährte ist der leibliche Vater meines ungeborenen Babys. Er hat bereits die Vaterschaft anerkannt und ich habe dieser zugestimmt. Nur mein Noch-Ehemann reagiert nicht. Weder auf meine Aufforderungen noch durch Aufforderung der Standesbeamtin. 1. Was gibt es hier für Möglichkeiten wenn er einfach nicht unterschreibt? 2. Mein Noch-Ehemann und ich haben 2 Kinder, derzeit läuft noch ein Verfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, momentan hat er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Entscheidung im Hauptverfahren. Ich mache mir Sorgen, dass er vorhat, das Baby nach der Geburt zu sich zu holen, obwohl er nicht der leibliche Vater ist, würde das so einfach gehen? Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Katharina

von Kathrin2101 am 10.02.2020, 16:01



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.02.2020



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Hi, so einfach kann er das Kind nicht "zu sich holen". Aber er hat halt gemeinsames Sorgerecht mit dir und dein neuer Partner ist außen vor ...

von drosera am 10.02.2020, 20:06



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Sehr clever dein Ex! Er hätte dann automatisch das gemeinsame Sorgerecht und hat dadurch mehr Möglichkeiten Druck auf dich zu machen was Entscheidungen über eure gemeinsamen Kinder anbelangt. Er weiß ja dass du dann Kompromisse eingehen musst. Ich denke du beißt dir zu Recht selbst in den Hintern dass du nicht mal die Scheidung abwartet bevor du mit dem nächsten ein Kind machst....

von bellis123 am 10.02.2020, 21:48



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

dann müsste der ehemann die vaterschaft beweisen was er ja nicht kann...oder geht das nicht weil verheiratet noch?

von mellomania am 10.02.2020, 22:36



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Huhu, rechne doch mal aus, was Du für das dritte Kind an Unterhalt von Deinem Ex bekommst und fordere das ein. Wenn er meint, dass es sein Kind ist, muss er auch dafür zahlen. Viel Glück!

von zweizwerge am 10.02.2020, 22:44



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Der Ehemann muss gar nichts beweisen, das Kind wird innerhalb einer Ehe geboren und damit gilt es als ehelich. Der Neue kann da nicht mal gegen vorgehen. Solange die Scheidung nicht durch ist und dann danach im Zuge dieser es evtl zur einer Anfechtung der Vaterschaft kommt, gilt der Ehemann als Vater. Und um es noch heftiger zu machen, macht er 2 Jahre nichts dagegen, dann geht nicht mal mehr eine Anfechtung. Den er weiss ja das er nicht der leibliche ist. So jedenfalls mein Wissensstand. Schön blöde gelaufen.

von Felica am 11.02.2020, 08:13



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

Ich gehe mal davon aus, daß die Scheidung schon beantragt wurde und nur der "Vollzug" noch aussteht. Dann kann der biologische Vater die Vaterschaft des rechtlichen Vaters nach der Scheidung anfechten, wenn dieser der Vaterschaftsanerkennung durch den Next nicht zustimmt. Die Frist beträgt, wenn ich das richtig im Kopf habe, ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung. Bist Du für die Scheidung anwaltlich vertreten? Besser wäre das, unter diesen Umständen, auch um das Verfahren evtl. zu beschleunigen. Und dann würde ich stillen, was das Zeug hält, damit der rechtliche Vater das Kind nicht zu sich nehmen kann, bevor der biologische Vater die Vaterschaft angefochten hat. Mach dem Ex klar, daß der ganze Spaß mit der Anfechtung und dem folgenden Gerichtsverfahren auch ihn unnötig Geld kostet.

von Strudelteigteilchen am 11.02.2020, 09:42



Antwort auf: Qualifizierte Drittanerkennung - Noch-Ehemann verweigert Zustimmung

,,

von mellomania am 11.02.2020, 21:50



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