Sehr geehrte Frau Bader! Wie Sie mir geraten haben war ich beim Jugendamt. In den Fällen, in denen Vater und Mutter die Kinder behalten wollen, läuft die Sache auf ein psychol. Gutachten aus, insbesondere unter den geg. Umständen.Kann ich ein solches für die Kinder umgehen und ein Gutachten nur über die Persönlichkeitsstrukturen der Eltern beantragen? Viele Grüße Stine
Mitglied inaktiv - 02.06.2001, 09:55