Prüfungen im Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, wann kann man im öffentlichen Dienst (Referendarin an Schule) frühestens ins Beschäftigungsverbot? Habe immer sehr schwere Schultasche plus Instrument in jeweils immer 3.Stock zu tragen, arbeite immer nur im Stehen, und 2. Darf man im Beschäftigungsverbot mündliche Prüfungen (nicht in Schule)ablegen? Vielen Dank

von lehrerin15 am 03.02.2015, 14:20



Antwort auf: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Hallo, Ihre Gründe werden für ein BV nicht reichen. Die Tasche können die Schüler tragen, Sie können sich zum unterrichten hinsetzen und einen Klassenraum tauschen. Wenn Ihr FA dafür ein BV ausspruicht wird die Schule zu Recht Ärger machen. Und die Prüfung können Sie auch ablegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2015



Antwort auf: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Ist nen Witz, oder? Weil schwere Tasche, samt Instrument und 3 Etage ins BV? hast du evtl Angst dur könnte auch noch ein Schulheft auf den Bauch fallen? Sorry, aber da fällt einem echt nur noch die Kinnlade runter. Einige Frauen meinen echt sie wären sterbenskrank und nicht nur schwanger. Da muß man sich schon echt nicht mehr wundern warum viele Arbeitgeber bei dem Wort Schwangerschaft nur noch vom schlimmsten ausgehen. Wenn man öfters an eine solche "Krank-Schwangere" kommt, wäre ich wohl auch entsprechend ungehalten. Und das sagt eine Frau welche bis zum Mutterschutz an Theke bedient hat, schwere Fleischkisten gewuchtet hat, 8 Std täglich mind auf den beinen gestanden hat, in der 33ten SSW ALLEINE das Kinderzimmer aufgebaut hat. Udn welche voller Stolz auf andere Mütter blickt welche ein Kleinkidn daheim haben oder gar mehr UND das Neugeborene alleine versorgen. Für genau solche Schwangere wünschte ich, würde der Bereich BV wirklich komplett überarbeitet und auf den Prüfstand. Und vorallen das Ärzte in Zukunft das nicht mehr ausstellen dürfen sondern nur noch unabhängige Amtsbereiche nach Prüfung des INDIVIDUELLEN Situation.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 16:28



Antwort auf: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Hallo, also Gründe für ein BV liegen hier absolut nicht vor. Aber Du kannst mit dem Schulleiter reden, dass Du den Klassenraum tauschen kannst ins Erdgeschoss. Ansonsten - lass Dir mit den Sachen doch einfach helfen (viele Schüler sind nett und hilfsbereit). Und Du kannst Dich auf den Lehrertisch setzen - fertig! Schwangerschaft ist doch keine Krankheit und Bewegung für Mutter und Kind sehr gesund.

Mitglied inaktiv - 03.02.2015, 16:48



Antwort auf: Prüfungen im Beschäftigungsverbot

Google mal die Richtlinien der GEW. Du kannst normalerweise von den Pausenaufsichten und vom Schwimm- und Sportunterricht befreit werden (wegen erhöhter Verletzungsgefahr). Belastung im Ref ist hoch, auch ohne Schwangerschaft, ich weiß... LG und alles Gute fürs 2. StEx!

von lillimaja am 03.02.2015, 17:51



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