Frage: Prüfung

Ich hab keine Ahnung ob die Frage hierher gehört, stelle sie aber trotzdem. Durch die Geburt unseres Sohnes im Mai 2007 durfte ich meine Abschlussprüfung nachschreiben. Am 12.12.2007 habe ich die letzte schriftliche Prüfung geschrieben und habe seit dem nur gehört das die Korrektur noch nicht abgeschlossen ist. Das Problem ist nun das ich nur noch 1x Elterngeld bekomme und auch gerne anfangen möchte zu arbeiten, dies geht leider nicht da ich kein Abschluss als Erzieherin habe. Wie lang darf eine solche Korrektur dauern und welche Handhabe hab eich dagegen? Danke schonmal im vorraus. MFG MElanie

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 13:03



Antwort auf: Prüfung

Hallo, sorry - keine Ahnung. Ich habe in September 2. Staatsexamen gehabt und das Ergebnis im Januar bekommen.... Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2008



Antwort auf: Prüfung

Hm... ehrlich gesagt: keine Ahnung. Ich habe mal eine (große) IHK-Prüfung (sowas wie ein Meister) geschrieben: Mitte Sept. Im Dez habe ich erfahren, daß ich bestanden habe und im März mit welcher Note. .... macht nicht wirklich Hoffnung, HM? Alles Gute! Désirée Nachfragen geht auch nicht?

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 13:23



Antwort auf: Prüfung

Wenn ich Nachfrage werde ich nur an die nächste Person weitergeleitet die mir keine Auskunft geben kann, außer das das Ergebnis von einer Prüfung fehlt (geschrieben am 12.12.2007)

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 13:26