Frage: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

Guten Tag! Ich habe jetzt in einigen Beiträgen gelesen, dass es kein Problem darstellt, in der Zeit des Mutterschutzes Prüfungen abzulegen. Aber ist es auch möglich, Prüfungen abzunehmen? - Es geht um mündliche Abiturprüfungen und ich fände es sehr schade, meine Abiturienten und Abiturientinnen gegebenenfalls "im Stich zu lassen". Gibt es dabei einen Unterschied zwischen der "freiwilligen" Mutterschutz-Zeit vor der Geburt und der "verpflichtenden" nach der Geburt? Ist das grundsätzlich möglich oder nur unter bestimmten Bedingungen oder in der Zeit nach der Geburt gar nicht? Vielen herzlichen Dank!

von Melpomene am 07.12.2018, 03:14



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

Hallo, vor der Geburt ja, nach der Geburt nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2018



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

auf den vorgeburtlichen mutterschutz kannst du schriftlich, auch tageweise verzichten. auf den nachgeburtlichen NICHT. der ist gesetzlich vorgeschrieben und da darf dich dein AG schlichtweg nich beschäftigen. auch nicht tageweise. wir hatten bei uns den gleichen fall, da ging es aber um den vorgeburtlichen. und das klappte

von mellomania am 07.12.2018, 05:31



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

Nach Geburt geht auf keinen Fall, auch nicht auf eigenen Wunsch. Das kann ganz schnell sehr teuer werden für den Arbeitgeber.

von Dojii am 07.12.2018, 08:25



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

Wenn du verbeamtete Lehrerin bist, dann ist das im Landesrecht (Beamtenrecht) geregelt, wie streng die Mutterschutzfrist nach der Geburt gehandhabt wird. Um welches Bundesland handelt es sich? Die Regelungen sind bei Beamtinnen nicht so streng wie bei angestellten Lehrerinnen. Die ersten zwei Wochen nach der Geburt sind jedoch streng geschützt, in denen darfst du auf keinen Fall arbeiten.

Mitglied inaktiv - 07.12.2018, 16:50



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

@uriah: Das ist unterschiedlich?? Danke für den Hinweis! Wo finde ich denn entsprechende Informationen? Ich bin verbeamtet im Bundesland Bremen.

von Melpomene am 07.12.2018, 17:46



Antwort auf: Prüfung abnehmen in Mutterschutz

Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine Mutterschutz Broschüre aus Bremen schreibt: Mutterschutz - für wen? .... Für Beamtinnen ist der Mutterschutz in besonderen beamtenrechtlichen Bestimmungen geregelt; genauere Informationen erhalten Sie in Ihrer Personalstelle. Geregelt ist das in § 81 BremBG – Mutterschutz, Elternzeit ( § 46 des Beamtenstatusgesetzes )

Mitglied inaktiv - 07.12.2018, 18:10



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Umzug ins Ausland während Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche ...


Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo, ich habe eine ganz konkrete Frage: ich bin noch in Elternzeit, möchte diese passend zur neuen Mutterschutzzeit beenden, sodass ich Zuschüsse meines Arbeitgebers zum Mutterschutzgeld erhalten kann. Wie beantrage ich dies vorab korrekt? Höchstwahrscheinlich ist der reale Geburtstermin ja nicht der errechnete Entbindungstermin, dh es ...


Nachfrage: Elternzeit für Mutterschutz beenden

Hallo Frau Bader,   vielen Dank für Ihre letzte Antwort. sie sagten ich solle die Elternzeit zum 1. Tag des geplanten neuen Mutterschutzes beenden um erneut Mutterschutzgeld in Anspruch nehmen zu können. Das ist mit natürlich klar und "einfach", wenn das Baby pünktlich bzw. im Mutterschutz geboren wird. Meine Frage war jedoch: wie for...


Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...