Frage: Prozesskostenhilfe

Hallo Frau Bader, mir wurde im Dezember 2006 Prozesskostenhilfe wegen meiner Scheidung bewilligt. Nun bekam ich vom Gericht eine Erklärung über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die ich ausfüllen muss. Bei Punkt E wird nach den Nettoeinnahmen meines Mannes gefragt. Geheiratet haben wir aber erst August 2008, er hat mit dieser Sache doch nichts zutun und kann doch nicht für “meine Schulden” die vor unserer Ehe entstanden sind, haftbar gemacht werden. Ich selbst habe keine Einkommen, ich pflege den schwerstbehinderten Bruder (Pflegestufe 3) von meinem Mann und bekomme dafür das Pflegegeld. Muss ich dieses Geld als Einnahmen bei E mit angeben? Bekomme Kindergeld und Unterhalt für meinen Sohn. Hab ich Anspruch auf Hilfe beim Ausfüllen durch das Gericht? LG

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 22:24



Antwort auf: Prozesskostenhilfe

Hallo, Sie können zum Gericht gehen - da kann man IHnen helfen (Rechtspfleger) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.10.2009