Frage: Prozesskostenbeihilfe...

Hallo Nicola, mein Sohn ist 3Mon., der KV und ich leben nicht zusammen, Unterhalt für meinen Sohn zahlt er aber für mich will er nicht.Meine Frage: falls es zu einer gerichtl. Klage kommen würde, würde ich Prozesskostenbeihilfe bekommen, wenn ja wieviel oder müsste diese der KV übernehmen? Danke im voraus, Jasmin

Mitglied inaktiv - 02.12.2003, 20:06



Antwort auf: Prozesskostenbeihilfe...

Hallo, das kommt auf die Einkommensverhältnisse an. Bei wenig Einkommen zahlt der Staat die gesamten Kosten, bei mittelmäßigem muß man es zurückzahlen und wenn man zuviel verdient gibt es keine PKH. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2003



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