Frage: Protokoll falsch, was zählt ?

Vor Gericht wurde der Umgang geklärt. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Die Kinder sollen ab Juli beim Vater übernachten alle zwei Wochen. Im Vergleich, welcher nun vom Gericht kam steht aber ab Juni drin mit Übernachtung. Was zählt nun ? Was vom Gericht kam, was ja vorher laut diktiert wurde und abgenickt ( ab Juni ) oder das In einer hitzigen Diskussion eigentlich abgemacht war ( ab Juli ) Da der Vater eh immer alles falsch macht laut der Mutter möchte er wissen was verbindlich ist und womit er nun planen kann. Danke

von Glühwürmchen am 11.04.2014, 17:45



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Hallo, bitte fragen Sie das den Anwalt, der den Verglaich gemacht hat Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Einen Anwalt hatte er nicht. Daher meine Frage hier. Das Gericht schickte ihm heute das Protokoll zu und er freut sich sehr wenn seine Kinder schon im Juni über Nacht bleiben dürfen, da an einem der Sonntage ( also nach Übernachtung ) seine Mutter Geburtstag hat. Zählt die Schriftform dürfen die Kinder mit ( zwei Stunden Fahrt, daher geht das nicht wenn es nur einen Tag Umgang ist ) , zählt das mündliche können sie nicht hin. Die Mutter weiß eh nicht mehr was vor Gericht gesprochen wurde.

von Glühwürmchen am 11.04.2014, 18:47



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Hallo, aber sie muss einen RA gehabt haben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Aber der wird ja nix in seinem Interesse machen. Daher die Kernfrage was rechtlich verbindlich ist. Behält er die Kinder über Nacht wie es im Schriftstück steht und kann zur Großmutter fahren ? Was würden Sie raten ? Mit der Mutter ist kein Gespräch möglich.

von Glühwürmchen am 11.04.2014, 19:39



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Also ich sehe das so: In der Diskussion wurde Juli vereinbart. Die Gerichtsschreiberein hat aber Juni aufgeschrieben. Das worauf sich geeinigt wurde wird vom Gerichtsschreiber nochmal vorgelesen und ALLE werden gefragt ob sie einverstanden sind. Das war hier der Fall. Also sollte der Juni rechtlich der erste Übernachtungsmonat sein. Man kann hier aber auch direkt bei Gericht nachfragen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 12.04.2014, 08:46



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Ja, so sagte er es, dass es vorgelesen wurde als der Richter das in sein Diktiergerät sprach und alle es absegneten. Im Gespräch davor aber eigentlich Juli ausgemacht war. Danke für die Antwort. Wie macht er das bei Gericht nachfragen? Die Richter haben ja auch nur das was sie diktierten und sicher nicht jede Verhandlung im Kopf oder? Gerade weil da der Geburtstag der Oma ist der Kinder ist er nun ganz verunsichert und würde gerne planen.

von Glühwürmchen am 12.04.2014, 08:58



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Die Mutter weiß eh nicht mehr, was besprochen wurde. Er freut sich, wenn er die Kinder schon ab Juni über Nacht haben kann. Im Protokoll, das vor allem Beteiligten verlesen und abgesegnet wurde, steht es auch so. Wer soll also protestieren, wenn er die Kinder ab Juni über Nacht behält?

von Strudelteigteilchen am 12.04.2014, 15:30



Antwort auf: Protokoll falsch, was zählt ?

Falls es ihr drei Tage vorher wieder einfallen sollte oder am Abend zuvor. Er möchte rechtzeitig eine Ferienwohnung anmieten für die Nacht. Erzählen kann er es den Kindern nicht vorher, wenn sie von einem Familientreffen erfährt sind die Kinder eh krank.

von Glühwürmchen am 12.04.2014, 17:13



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