Frage: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Thema Lohnsteuer und Progressionsvorbehalt. Wie Verhält sich der Progressionvorbehalt wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt habe? Wird das Elterngeld als komplettes schon im ersten Jahr unter dem Progressionsvorbehalt mit eingerechnet oder wird es so darin berücksichtigt wie ausgezahlt? Danke vorab. Mfg

von Maja0018 am 11.07.2016, 20:38



Antwort auf: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Hallo, es gilt das Zuflussprinzip Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2016



Antwort auf: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Steuern werden nachden ein und Auszahlungen eines Jahres berechnet. Also so wie gezahlt wird.

von Behnke am 11.07.2016, 23:14



Antwort auf: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Habe durch Zufall die gleiche Frage mit anderen Antwort gefunden. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-sich-das-mit-dem-Progressionsvorbehalt-bei-2-Jahren-Elternzeit_104704.htm Welche ist jetzt richtig?

von Maja0018 am 12.07.2016, 10:49



Antwort auf: Progressionsvorbehalt Lohnstuer

Zuflussprinzip nach Paragraph 11EstG

von Behnke am 12.07.2016, 16:09



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