Hallo,
ich habe eine kurze Frage zum Thema Lohnsteuer und Progressionsvorbehalt.
Wie Verhält sich der Progressionvorbehalt wenn ich mein Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt habe? Wird das Elterngeld als komplettes schon im ersten Jahr unter dem Progressionsvorbehalt mit eingerechnet oder wird es so darin berücksichtigt wie ausgezahlt?
Danke vorab.
Mfg
von
Maja0018
am 11.07.2016, 20:38
Antwort auf:
Progressionsvorbehalt Lohnstuer
Hallo,
es gilt das Zuflussprinzip
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2016
Antwort auf:
Progressionsvorbehalt Lohnstuer
Steuern werden nachden ein und Auszahlungen eines Jahres berechnet. Also so wie gezahlt wird.
von
Behnke
am 11.07.2016, 23:14
Antwort auf:
Progressionsvorbehalt Lohnstuer
Habe durch Zufall die gleiche Frage mit anderen Antwort gefunden.
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wie-verhaelt-sich-das-mit-dem-Progressionsvorbehalt-bei-2-Jahren-Elternzeit_104704.htm
Welche ist jetzt richtig?
von
Maja0018
am 12.07.2016, 10:49
Antwort auf:
Progressionsvorbehalt Lohnstuer
Zuflussprinzip nach Paragraph 11EstG
von
Behnke
am 12.07.2016, 16:09