Frage: Probleme mit dem Kindsvater

Hallo Frau bader Ich bin von dem Kindsvater meines 6 jähtigen Sohnes getrennt.Ich habe das alleinige Sorgerecht. Leider versuch meit Ex mich momentan fertig zu machen, unseren Sohn gegen mich aufzuhetzen und mir mit Amwealt und Jugendamt zu drohen. Er meint z.B. zu unserem Sohn, das er, wenn er zu papa will kommen kann, egal, was ich sage und solche sachen. ER ist der Meinung, das alles nach seiner NAse laufen muss, wenn das mal nicht der Fall ist, dann droht er gleich. Es wurde per Anwalt (seiner seite) und dem Jugendamt festgelegt, das er ihn alle 14 Tage von samstags bis sonntags holt.Das passt ihm mittlerweile nicht mehr und macht nur theater.Und da Marcel dieses Jahr in die schule kommt, und im KiGa nur 3 wochen ferien sind, verlangt sein Vater von mir da ich ihn ne wiche ausem Kindergarten lasse, damit er mit ihm in den Urlaub fahren kann.Und ich solle ihn dann auf der halben strecke wieder abholen, da sein vater mit freundin länger bleiben will und nicht ganz nach hause fahren will.Ich habe kein Auto.Wie bitte stellt er sich das vor? Aber das schlimmste für Marcel ist, wenn er zu Papa geht, dann hockt Marcel grundsätzlich vorm PC oder ist mit der Freundin von Papa unterwegs weil Papa selber keine Zeit hat.und das kann es in meinen augen nicht sein. Weiss momentan echt nicht, was ich machen soll.weil letztendlich bin ich in den augen unseres Sohnes immer die blöde. Bin ich ausserdem verpflichtet, für z.B. Marcels Friseurbesuche die hälfte zu bezahlen oder von kleidung die der Vater ihm kauft? Fragen über Fragen.Leider beschäftigen mich solche kleinigkeiten momentan sehr. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Lieben Gruss Anja

Mitglied inaktiv - 16.06.2008, 10:04



Antwort auf: Probleme mit dem Kindsvater

Hallo, ich glaube, der KV will über das Kind Druck auf Sie ausüben. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Ich halte die 14 Tages-Regelung für OK, dass sollte aber neutral für das Kind verlaufen. Versuchen Sie, ihm (dem KV) dies via JA zu transportieren. Wegen dem Urölaub wäre eine gütliche Einigung sinnvoll. Er kann ihn rechtl. durchaus mitnehmen, Sie sind aber nicht verpflcihtet, den Kleinen wieder abzuholen. Ich denke, Sie haben einfach verhärtete Fronten, da hilft nur ein nutraler Dritter. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2008



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