Frage: Probleme mit Kindesvater

Hallo, ich habe ein ziemlich schwerwiegendes Problem, weiß auch nicht, ob sie die richtige Ansprechpartnerin sind, aber ich versuche es einfach mal. Zur Erklärung: ich habe vor ca. 6 Wochen ein Baby geboren, bin seit September 2003 geschieden, das Kind ist nicht von meinem Ex-Mann. Nun wurde mir auf dem Standesamt gesagt, dass, da mein Ex-Mann türkischer Staatsbürger ist, auch die türkischen Eherechte nach der Scheidung gelten, der leibliche Vater also eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben muss, weil sonst automatisch mein Ex-Mann als Vater eingetragen wird . Das Problem ist aber nun, dass der leibliche Vater sich weigert, zu unterschreiben, ich also somit noch immer keine Geburtsurkunde habe und keinerlei Gelder erhalte, auch meinen Lohn nicht, weil für das Mutterschaftsgeld ja auch die Geburtsurkunde nötig ist. Meine Frage: habe ich überhaupt irgendwelche Rechte, den leiblichen Vater zu zwingen...ich kann doch nicht meinen Ex-Mann eintragen lassen . Vielen Dank im Voraus Susanne

Mitglied inaktiv - 16.03.2004, 09:16



Antwort auf: Probleme mit Kindesvater

Hallo, ????? Lesen Sie mal im EGBGB: BGBEG Art 14 Allgemeine Ehewirkungen -------------------------------------------------------------------------------- (1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. Gilt danach nicht deutsches Recht??? Ansonsten muss der leibliche Vater verklagte werden! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2004



Antwort auf: Probleme mit Kindesvater

Hallo, eigentlich ging ich ja auch davon aus, dass das deutsche Eherecht gilt, da wir ja auch nach deutschem Eherecht geheiratet haben und beide in Deutschland leben und arbeiten. Die Auskunft wurde mir aber auf dem Standesamt gegeben, dort wurde mir quasi die Aushändigung der Geburtsurkunde mit dem Namen des leiblichen Vaters verwehrt, bevor dieser eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt. Mir war ja auch bisher bekannt, dass man die Geburtsurkunde bekommt, wenn man lediglich den Namen des Vaters angibt. Ich blicke bei den eigenartigen Gesetzen auch nicht durch und finde es ziemlich ungerecht, dass mein Kind nun bestraft wird, denn eine Ausnahmeregelung scheint es nicht zu geben. MFG Susanne

Mitglied inaktiv - 16.03.2004, 19:21



Antwort auf: Probleme mit Kindesvater

Hallo ! Das Du keine Gebuertsurkunde mit dem richtigen Vater bekommst ist normal -hat nichts damit zu tun daß Dein Ex Türke ist ! Da Dein Kind in der Ehe gezeugt wurde gilt Dein Ex vor dem Gesetz als leiblicher Vater solange der richtige Vater keine Anerkennung und Dein Ex keine Aberkennung gemacht hat ! Ich würde mal zum Jugendamt gehen und dehnen Dein Problem schildern ! LG Jessy

Mitglied inaktiv - 16.03.2004, 19:43



Antwort auf: Probleme mit Kindesvater

Liebe Jessy, so ganz stimmt das nicht, denn das Kind wurde während des Trennungsjahres gezeugt und somit gilt mein Ex-Mann im Normalfall nicht als Kindesvater, da die gesetzliche Ehezeit bereits vor der Zeugung endete. Das Problem liegt wirklich einzig und allein an der Nationalität meines Ex-Mannes, so wurde es mir auf dem Standesamt erklärt. Danke Dir trotzdem, auf's Jugendamt werde ich auf jeden Fall gehen. Liebe Grüße Susanne

Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 09:52