Frage: Probleme bitte um Rat

Hallo, sie haben mir letztens den Tipp gegeben, dass ich eine verbindliche Vereinbarung erstellen sollte, damit der Umgang endlich geregelt wird und für unsere Tochter eine entspannter Situation geschafft wird. Er lehnt das aber ab. Er möchte nicht gebunden sein. Normalerweise holt er sie Samstags für 5 Stunden, sagt aber oft 5min vorher ab und verlangt dann, dass kommende We als Ersatz ohne darauf zu achten was wir vor hatten. Das Jugendamt sagt, ich soll mich weiterhin bemühen und dran bleiben aber unterstützen tun sie mich nicht. Es wäre zu belanglos. Was bleiben mir für Möglichkeiten? Nochmal zum Jugendamt? Am liebsten wäre mir aller 14 Tage von Freitag 16Uhr bis Sonntag 16Uhr. Einfach um unserer Tochter einen entspannten Umgang zu ermöglichen, der "Vater" lebt 200km entfernt. Aber er will sie nur 5 Stunden, er möchte den Rest des WE mit "seinen" Kindern verbringen und unsere Tochter wäre seine "Pflicht vor Gott als Vater"... Beide haben ein eher kühles Verhältnis, sie mag aber sehr ihre Stiefgeschwister. Was kann man da raten? Lg

von Colien07022004 am 21.07.2013, 21:27



Antwort auf: Probleme bitte um Rat

Hallo, Anwalt -> gerichtliche Klärung!!! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2013



Antwort auf: Probleme bitte um Rat

Zu mehr kannst Du ihn nicht zwingen, er Dich aber auch nicht. Vor allem würde ich auch Deine Tochter fragen, so klein ist sie ja nicht mehr. Wie sieht sie das ? Er wird ja nicht jedes Wochenende absagen. Besteht er auf das nächste und ihr habt nix vor, dann frag sie. Habt ihr jedoch was vor hat er Pech gehabt. SIE wird erkennen wie er ist. Und wenn es ihm nicht passt, dann kann er ja gern klagen. Da wird er sich aber was anhören dürfen, wenn er mehr Umgang verweigert.

von Sternenschnuppe am 21.07.2013, 21:33



Antwort auf: Probleme bitte um Rat

Du hast 3 Optionen: 1. Du läßt es wie es ist und ärgerst dich damit rum 2. Ihr setzt euch zB am Jahresanfang hin, regelt alle Wochenenden/ferien usw schriftlich und wenn er einen termin nicht einhält, dann hälst du das schriftlich fest. Sollte er klagen, hast di was in der hand. 2. Du schaltest im Zweifel einen Anwalt ein der notfalls Betreuungszeiten vom Gericht festlegen läßt

Mitglied inaktiv - 22.07.2013, 01:42