Hallo Frau Bader,
können Sie mir sagen, ob die faktische Verkürzung einer Probezeit durch Eintritt einer Schwangerschaft wieder aufgehoben ist, wenn die Frau VOR Ablauf der 12. Woche eine Fehlgeburt erleidet?
Ich weiß, dass ein neues Gesetz den KüSch. bei Fehlgeburten nach der 12. Woche für 4 Monate regelt, aber wie sieht es davor aus?
Kann der AG eine Woche nach einer Fehlgeburt während der Probezeit die Kündigung vollziehen und Ist die Frau verpflichtet, die Fehlgeburt vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen?
LG und Danke
von
sternschnuppe.7
am 08.02.2020, 07:34
Antwort auf:
Probezeitverkürzung durch Schwangerschaft
Hallo,
davor besteht leider wieder sofort Kündigungsschutz. Steht in § 17 MuSchG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2020
Antwort auf:
Probezeitverkürzung durch Schwangerschaft
So unmenschlich es ist: ja er kann sofort nach der fg kündigen und ja, die Schwangere muss es sofort mitteilen weil eben der Kündigungsschutz weggefallen ist
von
ALF0709
am 08.02.2020, 11:14
Antwort auf:
Probezeitverkürzung durch Schwangerschaft
Ja, die Frau muss eine nicht mehr bestehende Schwangerschaft unverzüglich dem AG mitteilen.
Wenn der AG es verlangt, muss die Frau ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, wie lange die Schwangerschaft bestanden hat.
Mitglied inaktiv - 10.02.2020, 16:00