Hallo
Ich bin bis Dezember in probezeit und arbeite auf Teilzeit.
Jetzt bin ich schwanger.
Bis Dezember wird jeder den Bauch sehen.
Wann soll ich dem AG die Schwangerschaft mitteilen und wie sieht das mit der probezeit aus?
VG
von
LiebeMama1983
am 20.09.2019, 18:36
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
Hallo,
es kommt darauf an. Wenn der Vertrag auf die Probezeit befristet ist, läuft er aus.
Wenn aber, was Normalfall ist, eine Probezeit ohne Befristung vereinbart ist, sind Sie nicht kündbar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2019
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
Du hast Kündigungsschutz in der Schwangerschaft, auch in der Probezeit. Somit Probezeit bestanden.
von
Port
am 20.09.2019, 19:21
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
Hi,
In der wievielten Woche bist du denn nach Ende der Probezeit? Doof ist es, im ersten Trimenon was zu sagen und dann noch vor Ende der Probezeit eine Fehlgeburt zu haben. denn danach hast du keinen Kündigungsschutz mehr und der AG weiß, dass du Familiengründung betreibst...
Laut Gesetz sollst du es sagen, wenn du es weißt. es passiert aber nichts, wenn du es später machst. Viele entscheiden sich so in SSW 12-15 dafür, damit der AG planen kann.
von
drosera
am 20.09.2019, 20:51
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
Ich bin erst in der 5. Ssw.
Bin mir auch noch nicht sicher wann ich das sagen werde...
Am liebsten wäre es mir nach der kritischen Zeit, wäre also erst November.
Bin mal gespannt was die Rechtsanwältin meint.
Lg
von
LiebeMama1983
am 21.09.2019, 05:10
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
Im Dezember läuft auch der Arbeitsvertrag ab. Weiterbeschäftigung ab Januar möglich da sich nur der Tarif erhöht.
Probezeit ist ab Oktober November vorbei.
Arbeitsbeginn war Anfang August und 3 Monate probezeit.
Hoffe jetzt ist es richtig
von
LiebeMama1983
am 21.09.2019, 05:16
Antwort auf:
Probezeit und schwanger
wie weit bist du? wenn du erst am anfang bist, sieht noch keiner einen bauch.
was arbeitest du? ist das mit einem risiko verbunden? also labor, kindergarten etc? wenn der vertrag ausläuft bist du auf die weiterbeschäftigung angewiesen, heißt WENN die arbeit keine gefahr ist, würde ICH nichts sagen und auf verlängerung hoffen. den bauch sieht man ja erst später...musst du für dich entscheiden. du hast keinen anspruch darauf, dass der AG ein mutterschutzgesetz einhält wenn er nix von der schwangerschaft weiß. verstehst? daher die frage nach der arbeit ,was genau du machst. erst wenn der AG davon weiß kann er sich an die gesetze halten.
von
mellomania
am 21.09.2019, 07:31