Frage: Probezeit/Kündigungschutz

Bin ich verpflichtet meinen evt. neuem Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch von der Schwangerschaft zu erzählen? Wie verhält sich der Kündigungsschutz gegenüber der Probezeit? Fällt die Probezeit weg oder beginnt der Kündigungsschutz erst mit Ablauf der Probezeit?

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:11



Antwort auf: Probezeit/Kündigungschutz

Hallo, 1. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. 2. Ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Gruß, NB Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2006



Antwort auf: Probezeit/Kündigungschutz

Hatte dasselbe "Problem".Du musst beim Bewerbungsgespräch NIX sagen,Du darfst sogar lügen wenn er Dich konkret fragt ob Du ss bist.Und er hat kein Recht den Mutterpass einzusehen.Er kann aber ne Bescheinigung vom FA verlangen die er dann aber selber zahlen muss. Ab dem Tag wo Du von der SS weißt,hast Du Kündigungsschutz.Auch in der Probezeit. LG Katja

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:33



Antwort auf: Probezeit/Kündigungschutz

Vielen Dank! Na dann mach ich mich mal gleich auf die Suche solange man noch nichts sieht! ;-) LG, Sabi

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 14:42



Antwort auf: Probezeit/Kündigungschutz

Hallöle... sucht mal in Fr. Baders Beiträgen... die hat das schon ein paar mal beantwortet... Es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 22:26



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