Meine Probezeit endet am 08.05.2012. Könnte ich am 08.05.2012 also noch mit 2wöchiger Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen? Nach der Probezeit greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist, entweder 2 Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Monats.
von lukko34 am 26.04.2012, 16:36