Privatversicherung will Logopädenrechnung nicht zahlen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Privatversicherung will Logopädenrechnung nicht zahlen

Hallo, mein Sohn (5 Jahre alt) ist bei meinem Mann privat mitversichert. Vorerst muss ich Ihnen kurz den Sachverhalt erläutern. Bei meinem Sohn wurde im April 2004 eine Dyslalie festgestellt. Daraufhin hat uns der Kinderarzt zu einer staatlichen Schule geschickt um ihn dort näher untersuchen zu lassen und um uns einige Übungen geben zu lassen. Diese Schule hat nichts gekostet. Im Dezember 2004 haben wir dann die Privatversicherung gewechselt. Da der Unterricht in dieser Schule nicht zum gewünschten Erfolg führte und bei meinem Sohn bei der U9 (Aprl 05) immer noch die Dyslalie bestand haben wir uns entschlossen zu einer richtigen Logopädin zu gehen. Nun haben wir das Rezept über 600 Euro bei der Versicherung eingereicht und diese weigert sich nun die Rechnung zu begleichen mit dem Grund, dass wir die Dyslalie bei Vertragsabschluss verheimlicht hätten. Uns war aber in keinster Weise bewußt, dass wir den Besuch bei dieser Schule angeben mußten. Sie lief ja auch nicht über die Krankenkasse. Haben also nicht vorsätzlich gehandelt. Nun droht uns die Versicherung den Vertrag aufzulösen oder aber die in Zukunft anfallenden Logopädie-Rechnungen selber zu begleichen. Wie sieht das denn rechtlich aus? Wir haben das ja nicht mit Absicht verheimlicht sondern eher aus Unwissenheit nicht erwähnt und auch überhaupt nicht daran gedacht. Vielen Dank schon im voraus. Gruß Tanja

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:09



Antwort auf: Privatversicherung will Logopädenrechnung nicht zahlen

Hallo, ich fürchte auch, dass Ihre Chancen da mehr als schlecht sind! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2005



Antwort auf: Privatversicherung will Logopädenrechnung nicht zahlen

Auch wenn Ihr den Sprachfehler nicht bewusst verschwiegen habt, fürchte ich, dass es sich dabei um eine Vorerkrankung handelt, die hätte angegeben werden müssen, und dass Ihr nun leider schlechte Karten habt *sorry*. Bei Erkrankungen, die dauernd behandlungsbedürftig sind, kann es bei Neu-Abschluß oder Wechsel der PKV zu erheblichen Risikozuschlägen und bis zur Leistungsablehnung kommen. Jedoch sollte man dies im Vorfeld durch ein kurzes Telefonat im Einzelfall abklären. Wenn man die Absicht hat in die PKV zu wechseln, sollte man dies wissen, bevor man eine neue Behandlung usw. beginnt. Man muss auch beachten, dass die Gesellschaften sehr unterschiedliche Risikozuschläge erheben, deswegen ist es empfehlenswert, sich vor Vertragsabschluss z. B. an einen Versicherungsmakler zu wenden, der für den Interessenten mehrere Angebote einholt.

Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:37



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