Hallo, mein Sohn (5 Jahre alt) ist bei meinem Mann privat mitversichert. Vorerst muss ich Ihnen kurz den Sachverhalt erläutern. Bei meinem Sohn wurde im April 2004 eine Dyslalie festgestellt. Daraufhin hat uns der Kinderarzt zu einer staatlichen Schule geschickt um ihn dort näher untersuchen zu lassen und um uns einige Übungen geben zu lassen. Diese Schule hat nichts gekostet. Im Dezember 2004 haben wir dann die Privatversicherung gewechselt. Da der Unterricht in dieser Schule nicht zum gewünschten Erfolg führte und bei meinem Sohn bei der U9 (Aprl 05) immer noch die Dyslalie bestand haben wir uns entschlossen zu einer richtigen Logopädin zu gehen. Nun haben wir das Rezept über 600 Euro bei der Versicherung eingereicht und diese weigert sich nun die Rechnung zu begleichen mit dem Grund, dass wir die Dyslalie bei Vertragsabschluss verheimlicht hätten. Uns war aber in keinster Weise bewußt, dass wir den Besuch bei dieser Schule angeben mußten. Sie lief ja auch nicht über die Krankenkasse. Haben also nicht vorsätzlich gehandelt. Nun droht uns die Versicherung den Vertrag aufzulösen oder aber die in Zukunft anfallenden Logopädie-Rechnungen selber zu begleichen. Wie sieht das denn rechtlich aus? Wir haben das ja nicht mit Absicht verheimlicht sondern eher aus Unwissenheit nicht erwähnt und auch überhaupt nicht daran gedacht. Vielen Dank schon im voraus. Gruß Tanja
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 12:09