Privatverkauf - Reklamation - Rechtslage?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Privatverkauf - Reklamation - Rechtslage?

Hallo, bitte entschuldigen Sie, daß ich hier so etwas poste, ist eigentlich nicht ganz das richtige Thema für dieses Forum, aber ich weiß nicht, wen ich sonst um Rat fragen könnte. Es geht darum: Ich habe über xbay etwas verkauft und nun ist der Käufer absolut nicht zufrieden mit der Ware. Ich stehe nach wie vor zu meiner Artikelbeschreibung, finde also die Bemängelungen ungerechtfertigt, habe aber trotzdem die Rücknahme der Ware und volle Rückerstattung der mir bezahlten Kosten angeboten zu übernehmen, nicht aber das Rückporto. Schließlich habe ich den Artikel privat verkauft und habe auch bereits im Text geschrieben, daß ich weder Rückgabe noch Garantie gewähre. Nun will der Käufer entweder einen stattlichen Geldbetrag von mir haben (über die Hälfte des Auktionsbetrages) oder den Auktionsbetrag + 1. Porto + Rückporto, und zwar im Voraus, und würde mir dann den Artikel zurückschicken. Gehe ich nicht darauf ein, droht er mir mit Anzeige, er würde den Rechtsanwalt einschalten, ich wäre ein Betrüger (wegen der seiner Ansicht nach beschönigenden Artikelbeschreibung) etc Wie ist das jetzt, ist er im Recht, muß ich auf seine Bedingungen eingehen und ihm entweder alles + Rückporto bzw den stattlichen Preisnachlass zurückzahlen? Was für Pflichten habe ich überhaupt unter diesen Umständen als Verkäufer? Kann er mir Probleme bereiten mit Anwalt etc? Ich fühle mich irgendwie erpresst durch die Briefe von ihm, der Ton ist auch, gelinde gesagt, sehr forsch. Bitte helfen Sie mir, damit ich weiß, wie ich auf diese emails reagieren soll. Viele Grüße, I.

Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 13:04



Antwort auf: Privatverkauf - Reklamation - Rechtslage?

Hallo, sorry, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier darf ich dazu nichts sagen-habe in der Kanzlei sehr viele dieser Fälle. Ich kann Ihnen nur anbieten, entgeltlich über meine E-Mail (nicola.bader@rz-online.de) Rat zu geben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2004