Frage: Privatinsolvenz

Hallo Frau Bader, ich habe vor ein paar Tagen etwas zur Privatinsolvenz gefragt. Sie haben mir mit einem Link geantwortet, den ich aufmerksam gelesen habe. Ich habe dann auch noch weiter im Internet recherchiert. Nur meine Fragen konnte ich bisher nicht beantworten. Könnten Sie mir freundlicherweise ein paar kurze antworten geben? 1. Muß ich bei dem Verfahren die eidesstattlichen Versicherung abgeben oder kann ich das umgehen? 2. Wird mein Konto für die Zeit gesperrt? (Nur Bafög und Kindergeld drauf). 3. Ich bin mit meinem neuen Freund zusammengezogen. Werden ihm wirtschaftliche Nachteile durch meine privatinsolvenz entstehen? Wird er davon etwas erfahren? Wir stehen gemeinsam im Mietvertrag. Die Einrichtung der Wohnung gehört allerdings ihm. Mir gehört nur ein bißchen Studentenkrams. Vielen Dank und viele Grüße B.

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 18:08



Antwort auf: Privatinsolvenz

Hallo, bitte lesen Sie die hInweise. Hier kann ich nur Hilfen zum Thema r-u-b geben! Lassen Sie sich einen Termin bei einem örtlichren Schuldnerberater geben! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2005



Antwort auf: Privatinsolvenz

Vielleicht kann ich dir ja helfen bei den Fragen. Wegen dem kto das kommt ganz auf die Bank an der Insolvernzverwalter der dir zugeteilt wird mit dem Du auch ein Gespräch haben wirst , dem sagst du bescheid wegen dem Kto ein konto brauchst du auf jeden fall er wird nämlich deine Einkünfte in diesem Jahr verwalten.Und hat die Vollmacht darüber bzw. über das was auf dem kto bleibt und was er pfändet .Es muss Dir aber ein mindestsatz bleiben. Wegen Deinem Partner Ich weiß nicht ob das auch bei unverheirateten Paaren so läuft bei verheirateten ist es auf jeden Fall so , dass dein Mann dir zu einem gewissen Prozentsatz Unterhaltsverpflichtet ist , vor allem bei Gut verdienern ist das relevant. Dieser Dir dann zustehende Unterh. ist aber auch nur Pfändbar glaub wenn er einen Betrag von 750,-/monat (?) überschreitet dazu müsste der mann allerdings sehr viel im monat verdienen das dir soviel unterhalt zustehen würde. Wenn Du mit deinem Freund zusammen wohnst und eine EHEähnliche Gemeinschaft habt kann es schon sein dass er finanziel auch geprüft wird a. wie gesagt wenn er auch kein GUTverdiener ist wird ihm nichts genommen. Wegen der Eidesstattlichen Versicherung Kann ich nur sagen Du bist verpflichet dem insolvernzverwalter über all Deine Finanzen zu informieren sonst würde es sich um betrug handeln du darfst auch an keine Gläubiger eigenständig Geld überweisen!!! Sonst machst Du dich Strafbar.Es werden also alle denen Du Geld schuldest in die Insolvenz einbezogen UND du darfst niemanden verschweigen! Der Insolvenzverwalter verteilt das Gepfändete Geld an die Gläubiger wenn er in dem Jahr nichts pfänden konnte sind diese leer ausgegangen der Proßess sollte eingestellt werden und es biginnt eine 5 jährige wohlverhaltensphase in der Du dir nichts mehr zu schulden kommen lassen darfst finanziel. Danach sollte Dir die Restschuld erlassen werden und du hast es geschafft und bist schuldenfrei.

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 09:04



Antwort auf: Privatinsolvenz

Ich will es auch versuchen, Dir zu antworten: 1. Nein, Du wirst schon eine EV abgeben müssen. Bevor das nicht geschehen ist, werden die Gläubiger keine Ruhe geben. Das einzige, was Du noch versuchen kannst, ist, dass Du Dich an eine Schuldnerberatungsstelle wendest. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, geht es hier nur um einen Gläubiger. Deine letzte Chance wäre diesen über die Schuldnerberatung anschreiben zu lassen (das kommt besser) und mit denen eine allerletzte Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Eigentlich zieht das, weil man eine Kuh, die man melken kann (sofern Du derzeit zu melken bist) nicht schlachtet. Aber wehe Du zahlt mal zu wenig oder nicht pünktlich. Jedes Mal hast Du das Messer im Rücken. Es wird sich nicht vermeiden lassen! 2. Nein, Dein Konto schließen die nicht. Aber es kann Dir jederzeit passieren, dass Dein Konto gepfändet wird. Das muss Dich nicht weiter stören, weil die Gelder von denen Du geschrieben hast, sind unpfändbar. Allerdings musst Du sie innerhalb von 7 Tagen vom Konto holen, sonst gehören sie dem Pfändenden. Alle sozialen Leistungen können Dir nicht genommen werden. Selbst wenn Du Einkommen hättest, gäbe es eine Pfändungsfreigrenze. Trotzdem ist es nervig. Du kannst nämlich dann für ein paar Tage nicht ran an Dein Konto und musst alle Papiere zur Bank bringen, die eben beweisen, das Du nur das und das auf Deinem Konto hast und man Dir das nicht nehmen darf. 3. Dass Dein Partner davon erfährt, wird sich auch nicht umgehen lassen. Du wirst ja unangenehme Post bekommen. Eventuell sogar Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. Der checkt ja dann auch die Wohnung. Bei allem, was ihm gefällt, wird er erst mal sagen, dass er das mitnimmt und Dein Freund wird jedes Mal beweisen müssen, dass die Sachen ihm und nicht Dir gehören. Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Gerichtsvollzieher tatsächlich pfändet. Aber ich weiß ja nicht, in welchen Verhältnissen Dein Freund lebt?! Es kann auch sein, dass ihm Gläubiger lästig werden. Manche recherchieren, befragen Nachbarn usw. Soll es alles schon gegeben haben. Aber Du hast ja wohl nur einen Gläubiger! Ich würde Dir raten, ehrlich mit ihm zu sein. Es ist ja nicht so, dass Du in Saus und Braus gelebt hast. So wie Du zu den Schulden gekommen bist, hat da bestimmt jeder Verständnis für Dich. Und er doch im besonderen, wo er Dich doch liebt, oder nicht?! Wenn Du möchtest, kannst Du mich gern anmailen!

Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 22:05



Antwort auf: Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist der letzte Weg. Weiß nicht ob du dich damit auskennst ich schon wenn man also schon bei der Insolvenz ist dann läuft das über nen anwalt der das anhand eines Antrages beim Amtsgericht einreicht dann wird ein verfahren eingeleitet , und ein Insolvenzverwalter zugeteilt der ein Jahr lang so viel Geld wie möglich pfänden soll und an den Gläubiger übergibt.Wenn es sich um mehrere Gläubiger handelt wird es aufgeteilt. Privatinsolvenz meldet man auch erst an wenn man gar nicht mehr Zahlungsfähig ist und überschuldet ist die Schuldnerberatung kann nur etwas raten machen muss man das alles selber o. über den Anwalt der sich auch was kosten lässt man muss also abwägen, ob sich der Weg der Insolvenz lohnt. Sie ist dazu da nach insgesamt 6 Jahren Schuldenfrei zu sein.Wenn alles nach Plan läuft die auflagen an die man sich dann halten muss sind allerdings sehr steng !! Man sollte sich nichts von anderen rteinreden lassen denn beim geringstem verstoss gegen eine dieser auflagen wird die erlassung der restschuld nicht genehmigt.

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 08:21



Antwort auf: Privatinsolvenz

Ja, ich kenne mich damit aus. Man muss zu keinem Anwalt oder Zwangsverwalter. Das kann auch alles über eine Schuldnerberatungsstelle laufen und die kostet keinen Pfennig. Es wird wohl davon abhängen, ob man zum Sozialamt oder zur Stadtgemeinde oder dem Landratsamt geht. Es gibt aber beispielsweise auch Schuldnerberatungsstellen von der Arbeiterwohlfahrt oder Caritas usw. die sind total kostenlos und die schicken einen auch nicht weiter. Prinzipiell hast Du schon Recht mit Deinen Äußerungen zur Privatinsolvenz. Doch die macht man eben erst, wenn man bereits überschuldet ist. Also wird man doch vorher eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Im vorliegenden Fall war es ja so, dass die Frau studiert und ein Kind hat. Sie hat auch selbst gesagt, was auf ihrem Konto eingeht. Ich denke, dass man dann davon ausgehen kann, dass sie in den folgenden Jahren eben nichts abbezahlen kann und dementsprechen doch die EV abgeben muss.

Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 21:17



Antwort auf: Privatinsolvenz

Vielen lieben Dank an Euch beide. Das sind ja eine Menge Informationen ... Also im Moment sieht es so aus, daß ich mit dem Gläubiger verhandele ... . Wenn ich neues weiß, kann ich dann nochmal posten? Vielen Dank nochmal B.

Mitglied inaktiv - 22.04.2005, 20:25