Hallo, ab Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt unseres Sohnes musste ich den KV Beitrag zu 100% selbst bezahlen, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin und mein Ehemann privat. Mit Beginn meines Sekundärarbeitsverhältnisses ( teilzeit während elternzeit) wurden die Krankenkassenbeiträge wieder über den Arbeitgeber (inkl. einem Arbeitgeberanteil) bezahlt und ich bin aktuell pflichtversichert. Was passiert nun, wenn ich in diesem Arbeitsverhältnis aber vor Ablauf der lfd Elternzeit meines Sohnes wieder schwanger werde? Bin ich dann pflichtversichert oder gilt die ursprüngliche Elternzeit und ich muss die Beiträge wieder selbst bezahlen? Und macht es einen Unterschied, wenn der geburtstermin erst nach der Elternzeit ist? Vielen dank für die Antwort!
von Tina1000 am 18.02.2013, 20:21