Frage:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Hallo,
ich bin Lehrerin (Beamte) und mein Chef ist die "Regierung" bzw das Schulamt. Bei Kind Nr. 1 habe ich die Schwangerschaft sofort meiner Rektorin gemeldet (glaube 6SSW genau zu Schuljahresbeginn), allerdings sagte sie mir, dass sie die Schwangerschaft erst später weitermelden wird, damit mir bestimmte Schulfächer nicht weggenommen werden und sie mich einplanen kann zB. für Sport. Ich habe dann natürlich keine Ballsportarten gemacht, sondern Gymnastik, Tanz usw. Alles nach MuSchu, den Rest hat dann die Vertretung übernommen. Dies wurde auch so vom Schulamt genehmigt.
Nun möchten wir Kind 2 und ich will die zweite Schwangerschaft erst später (ca. 12SSW) melden. Das hat verschiedene Gründe (z.B, Fehlgeburtsrisiko, dass ich nicht schwanger als mobile Reserve durch den ganzen Landkreis u.a. an Problemschulen fahren muss, sondern eine eigene Klasse bekomme etc).
Gibt es eine Pflicht, die Schwangerschaft sofort ab Bestätigung zu melden? Oder kann mir mein FA die Bestätigung erst in der 12SSW ausstellen ?
Problem ist, dass ich mit 50% beihilfeberechtigt bin und die Regierung meine Arztrechnungen bekommt. Somit kann sie evtl. sehen, dass die Schwangerschaft bereits früher erkannt wurde und erst später gemeldet wurde. Drohen mir dann rechtliche Konsequenzen?
von
Litenmus
am 02.03.2018, 13:46
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Hallo,
Ohne Meldung kein Muschg. Wenn keine Gefahr droht, ist es kein Problem, es später zu sagen.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2018
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Es gibt keine Pflicht zur Angabe der Schwangerschaft gegenüber dem AG. Du kannst theoretisch bis zur Geburt warten ihm das mitzuteilen. Allerdings greift solange eben auch das MuSchG nicht. Es entsteht aber definitiv kein Nachteil und hat auch keine rechtlichen Konsequenzen.
Die Mitarbeiter, die deine Arztrechnungen bekommen sind eigentlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nicht einfach deine Krankengeschichte offen legen, zumal da eigentlich keine Diagnosen auf der Rechnung stehen.
Liebe Grüße
Ryberia
von
Ryberia_16
am 02.03.2018, 13:59
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Ich danke dir für deine hilfreiche Antwort. Mit den Rechnungen hast du Recht, das regeln die Angestellten/Sachbearbeiter. Außerdem kann ich die Rechnungen auch später nachreichen.
Zum Glück muss keine gefährlichen Arbeiten erledigen. Sport und Chemie bekomme ich nicht mehr zugeteilt, da wir hierfür eine neue Lehrkraft haben. Daher würde ich gerne die 12SSW abwarten, zumal ich auf Grund meines Alters schon ein höheres FG Risiko habe und wir auch die Familie erst ab da einweihen wollen. :(
Schönes Wochenende.
von
Litenmus
am 02.03.2018, 14:56
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Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
es kommt auf die schule an an der du arbeitest. wenn es ein SBBZ ist ist pflicht sofort zu melden. schick mir bitte pn. ich erkläre dir alles weitere und warum. danke dir
von
mellomania
am 02.03.2018, 15:05
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Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
arztrechnungen gehen an die lbv nicht ans schulamt. hat gar nix miteinander zu tun. es gibt natürlich eine pflicht eine schwangerschaft zu melden ryberia. es kommt auf die schule an :-) daher soll sie mir pn schreiben
von
mellomania
am 02.03.2018, 15:07
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Es gibt keine Pflicht die Schwangerschaft sofort bekannt zu geben, aber dann trägst du das volle Risiko alleine und es wäre auch nicht fair, sich dann einfach per "Krankmeldung" aus dem Staub zu machen, wenn an der Schule eine schwangerschaftsrelevante Infektionsgefährdung auftritt.
Wie waren den Ergebnisse beim Betriebsarzt in der ersten Schwangerschaft? Alle Immunitäten vorhanden?
Um welche Altersstufe handelt es sich? - Wäre wichtig zu wissen!
Solch eine Verzögerung in der Bekanntgabe kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für das Ungeborene haben, z.B. bei einer Ringelrötelninfektion droht bei 2/3 der Fälle der Hydrops Fetalis mit einer Anämie, was zum fetalen Tod führen kann. Ähnlich schwere Komplikationen gibt es auch bei den anderen schwangerschaftsrelevanten Infektionskrankheiten. Geschützt wirst du dann, wenn die Schwangerschaft bekannt ist. Den Betriebsarzttermin würde ich auf jeden Fall sofort machen, denn dein Dienstherr bekommt davon nichts mit.
Mitglied inaktiv - 02.03.2018, 16:10
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
der dienstherr vereinbart den termin beim BAD. mein arbeitsgebiet. ich warte auf die pn. so einfach ist es eben nicht :-)
von
mellomania
am 02.03.2018, 16:20
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Es ist mein 2. Kind. Somit sind alle Immunitäten vorhanden - da ich alle Tests durch hatte bei Nr 1.
Wäre es in Gefahr, würde ich es sofort melden.
Bei uns gibt es keinen Betriebsarzt! Bei fehlender Immunität stellt mein FA ein Verbot aus (Röteln usw). Es ist von Bundesland zu Bundesland anders!
von
Litenmus
am 07.03.2018, 09:57
Antwort auf:
Pflicht Schwangerschaft sofort zu melden?
Die Ausrufezeichen sind nicht böse gemeint. Danke für eure Antworten.
Ich bin sowieso in Elternzeit momentan, deshalb auch die Frage nach der Meldung. Ich arbeite ja nicht.
von
Litenmus
am 07.03.2018, 10:11