Hallo,
mein Sohn wird im Mai 3 Jahre alt und hat die Pflegestufe 2. Nun darf ich mit der Pflegestufe ja nicht mehr voll arbeiten gehen. Muß ich hier meinen Arbeitgeber vorher informieren ? Wenn ja in welcher Frist ?
Und kann mein Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) mich auf Grund dieser geringeren STundenzahl kündigen ?
Vielen dank für eine Antwort
Mitglied inaktiv - 17.01.2007, 13:39
Antwort auf:
Pflegegeld und Arbeitsplatz
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Der Ag kann nach der Beendigung der Elternzeit nach den normalen Regeln kündigen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2007