Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Guten Abend, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern ( 9 Monate und 3 Jahre alt ) und bekomme Hartz 4. Meine 4 älteren Kinder 5 bis 10 jahre alt leben bei meinem Expartner und ich habe regelmäßigen Umgang mit ihnen. Meine jetztige Wohnung hat nur 1 1/2 Zimmer, ist 55 qm groß und die Warmiete beträgt 444 warm die vom Jobcenter übernommen wird. Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe einen Antrag auf Umzug einer größeren Wohnung gestellt. Vom Jobcenter habe ich aber nur einen Brief bekommen worin steht das ich erst ein Mietangebot mit den Unterlagen einreichen soll. Ich weiß aber garnicht wieviel die Miete betragen soll und von der Alleinerziehungsberatunsgstelle haben etwas vom neuen WSV gesagt und das sie da aber auch nicht zurecht kommen. Werden meine Kinder die nicht bei mir leben berücksichtigt und was für eine Wohnung ist angemessen. Wie soll ich jetzt beim Jobcenter reagieren. Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen können.

von Nita_6_2012 am 12.02.2013, 22:47



Antwort auf: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen?

Hallo, wie gross angemessen ist, hängt von der Gemeinde ab. Sicherlich müssen die vier anderen Kinder berücksichtigt werden im Rahmen des Umgangsrechtes. Üblicherweise gibt es doch in jeder Stadt Wohnbaugesellschaften, die Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein vermieten. ERkundigen Sie sich dort. ich würde aber auf keinen Fall etwas ohne Zustimmung der ARGE anmieten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2013



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