Frage: Persönlich an den Richter wenden?

Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage: Bis jetzt sind alle gerichtlichen und aussergerichtlichen Versuche gescheitert, den Vater meiner Kinder zur Vernunft zu bringen. Kein Urteil interessiert ihn, er hält sich einfach nicht dran, wenn wir den Vollstrecker schicken, geht er dann wieder in Widerspruch und es zieht sich wieder ewig. Fazit: Ausser Kosten kommt nie was rum und mein EX ist happy aus aller Verantwortung zu kommen. Er erteilte keine oder nur unzureichende Auskünfte über sein Einkommen bzw. Vermögen, so das Unterhalts-Berechnungen nicht möglich sind. Ich stehe vor dem aus, bald werden meine Kinder und ich ausziehen müssen und keine Krankenversicherung mehr haben, ich komme aus der PKV nicht mehr raus. Mein EX ist wohlhabender Unternehmer und Unterhaltspreller. Ist es möglich bzw. zu empfehlen, dass ich den Richter einmal anrufe oder einen persönlichen Brief schreibe? Ich wünsche, dass es in dem Verfahren endlich mal voran geht, ich habe das Gefühl, das der Richter sich mit diesem Querulanten nicht mehr befassen will. Es geht einfach nichts und wir begeben uns in die Armut ( habe auch kein Anspruch auf Harz4) Ich weiss mir nicht mehr zu helfen Lieben Dank Sandra

Mitglied inaktiv - 01.12.2011, 17:42



Antwort auf: Persönlich an den Richter wenden?

Hallo, nein, das bringt gar nichts. Vllt. sollten Sie es mal mit einem anderen RA versuchen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2011



Antwort auf: Persönlich an den Richter wenden?

Gibt es da nicht auch einen Straftatbestand zumindest soweit es um die Kinder geht? Erforderte natürlich eine Anzeige.

von Lina_100 am 01.12.2011, 19:41



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