Frage: Pausenregelung

Liebe Frau Bader, ich arbeite als 6 stunden kraft in einem Baumarkt, man will mir keine Pause zubilligen. Habe ich als schwangere einen Anspruch auf Pause? Vielen dank Liebe Grüße Melina

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 18:35



Antwort auf: Pausenregelung

Hallo, eine gesetzl. Regelung gibt es hierzu explizit nicht. Aber es kann auf jeden Fall nicht dem Schutz des werdenden Lebens entsprechen. Es ist lediglich in § 2 Abs.2 MuschG gereglt, dass, wenn Sie bei Ihrer Arbeit ständig stehen oder gehen müssen, eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen zur Verfügung stehen muß. Ich würde mit dem AG reden und im Notfall ein ärztliches Attest vorlegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2001



Antwort auf: Pausenregelung

Soweit ich weiß hat man als Frau sowieso einen Anspruch auf Pause nach 4 1/2 Stunden... (oder war das nur, wenn die Gesamtarbeitsdauer länger als 6 Stunden ist?) Aber schau mal hier: http://www.redmark.de/redmark/f/FMuSchG1.html Dort findest Du den Text zum Mutterschutzgesetz. Schau besonders §2 Abs 2, das ist denke ich was für Dich. Man muß Dir kleinere Pausen zubilligen, in denen Du Dich ausruhen kannst. Ansonsten: Wende Dich an die Aufsichtsbehörde, bei der die S´S gemeldet werden muß. Hier in bayern ist es das Gewerbeaufsichtsamt. Die helfen Dir sicher weiter. Oder dein Betriebsrat, sofern vorhanden... Alles Gute, Désirée

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 18:48